Trägerverein der Bürgernetze und Onlinedienste im Inn-Isen-Vils- und Inn-Salzach-Kreis
Nutzungsbestimmungen
§1 Account / Einrichtungen des Vereins
- Account i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die Benutzerkennung - der Login-Name
und das dazugehörige Paßwort - sowie die damit verbundene
Genehmigung, die Einrichtungen des Trägervereins der Bürgernetze
und Onlinedienste im Inn-Isen-Vils-Kreis (im weiteren der Verein genannt)
zu benutzen.
Accounts werden unterschieden nach kommerziellen
und nichtkommerziellen Accounts. Kommerzieller Account im Sinne dieser
Nutzungsbestimmungen ist jeder Account, der zur Abwicklung von
Firmenkorrespondenz, Werbung oder sonstigen gewerblichen Handlungen verwendet
wird.
- Einrichtungen des Vereins i.S.d. Nutzungsbestimmung sind insbesondere die
Gesamtheit der Programme und Datenbestände sowie der Internetzugang und
die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.
§2 Leistungsbeschreibung
- Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine
E-Mail-Adresse.
- Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit
des Vereins.
- Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien
Betrieb und das Angebot an Internet-Diensten.
- Der Internetzugang ist grundsätzlich nur möglich, wenn und
solange der Verein Zugang zum Bayernnetz hat.
§3 Haftungsausschluß
- Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
schließen jegliche Haftung (aus vertraglicher und
gesetzlicher Grundlage, insbesondere positiver Forderungsverletzung
und unerlaubter Handlung) für Schäden aus, die dem Nutzer
durch den Verein, seine Organe und Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen oder die Nutzung der Einrichtungen des Vereins
entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden.
- Für Schäden die daraus entstehen, daß Einrichtungen des
Vereins nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, übernehmen
der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
weder gesetzliche noch vertragliche Haftung.
- Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
haften nicht für die über Einrichtungen des Vereins
übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und
zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch
daß sie frei von Rechten dritter sind oder der Sender
rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich
macht, anbietet oder übersendet.
- Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des einzelnen
auf eine bestimmte Zeitspanne zu beschränken, wenn es zur
Chancengleichheit aller potentieller Nutzer erforderlich ist.
§4 Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigt sind ausschließlich registrierte Personen,
die sich mit den vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären
und sie befolgen.
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung
der Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Als Nachweis wird die Kopie
eines Lichtbildausweises gefordert.
- Die kommerzielle Nutzung eines privaten Accounts (z.B.
Firmenkorrespondenz, Werbung) ist untersagt.
- Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden,
wenn gegen Nutzungsbestimmungen des Vereins, gegen die Bestimmungen
anderer Bürgernetze oder gesetzliche Vorschriften verstoßen
wurde.
§5 Minderjährige
- Da es naturgemäß nicht auszuschließen ist,
daß im Internet (wenn auch in geringem Maße) auch
jugendgefährdende und illegale Inhalte verbreitet werden, sind
die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Nutzung des Accounts
ihrer oder durch ihre Kinder zu kontrollieren.
§6 Überlassung des Accounts
- Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist
aus Sicherheitsgründen untersagt. Eine Überlassung des
Accounts kann nicht nur zum Mißbrauch der Datenbestände des
jeweiligen Benutzers, sondern auch des gesamten Systems
führen.
§7 Protokoll
- Der Verein behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten
und Systemzugriffe zu protokollieren, um einen Mißbrauch des
Systems zu verhindern.
§8 Mißbräuchliche Nutzung
- Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts
und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
- Die Nutzung der Einrichtungen des Vereinses ist vor allem
dann mißbräuchlich, wenn das Verhalten des Nutzers gegen
die Nutzungsbestimmungen und einschlägige gesetzliche
Schutzbestimmung (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz,
Datenschutzgesetz) verstößt.
- Die Nutzung der Einrichtungen des Vereinses ist
mißbräuchlich, wenn sie dazu dient, illegale Handlungen
damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern. (z.B.
Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf
informationelle Selbstbestimmung, Datenausspähung,
Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug u.v.a.)
- Wer unberechtigt auf fremde Daten und Programme zugreift oder
sie verfälscht oder vernichtet oder das System (sowohl die
Einrichtungen des Vereins als auch das gesamte Internet mit all seinen
angeschlossenen Computern) absichtlich behindert oder
beeinträchtigt macht sich strafbar.
§9 Informationsangebot in Einrichtungen des Vereins
- Daten und Informationen dürfen in Einrichtungen des
Vereins nur nach Prüfung und Genehmigung durch legitimierte
Vertreter des Vereins eingestellt werden.
- Für das Einstellen von Informationen behält sich
der Verein die Erhebung von Unkostenbeiträgen vor.
- Diese Regelungen gilt nicht für den E-Mail- und
Newsgruppenverkehr, solange er nicht mißbräuchlich stattfindet.
- Diese Regelungen gilt ebenfalls nicht für Einträge
in unsere Datenbank über die standardisierten Formulare.
§10 Haftung
- Die Nutzer haften dem Verein und Dritten für
mißbräuchliche und rechtswidrige Nutzung und schuldhaft
verursachte Schäden an Einrichtungen des Vereins und dem daraus
entstehenden Schaden für den Verein in vollem Umfang.
§11 Sonderregelungen
- Ausnahmen zu den Nutzungsbestimmungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch den Verein.
- Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur
schriftlich erfolgen.
§12 Änderungsvorbehalt
- Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen
jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.
§13 Unwirksamkeit
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen
Bestimmungen nicht.
- Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende
oder nahekommende Regelung, mit der der Nutzer sich einverstanden
gezeigt haben müßte, wenn er die Unwirksamkeit der
eigentlichen Bestimmung gekannt hätte.
- Eine entsprechende Regelung gilt für Bestimmungen, die
eventuell unvollständig sind.
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