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Wasserversorgung in der Gemeinde
Schönberg
Die Gemeinde Schönberg
hat 1997 eine weitgehend erneuerte und erweiterte Wasserversorgungsanlage
in Betrieb genommen. Nachfolgend die Beschreibung der Anlage:

Das Betriebsgebäude
des neuen Wasserspeichers im Pfarrholz östlich von Schönberg
Der
Weg zum Bau der Wasserversorgungsanlage
Es war schon ein
langer, zum Teil beschwerlicher Weg bis zum Bau der Wasserversorgungsanlage.
Während sich noch vor wenigen Jahrzehnten die Einwohner in
Schönberg selbst um ihr Trinkwasser kümmerten, tauchte
das Problem erstmals Anfang der Siebziger Jahre auf. Zur damaligen
Zeit wurden die ersten Bauparzellen im Baugebiet Lerch erschlossen.
Damit mußte zwangsläufig eine zentrale Wasserversorgung
gebaut werden. So wurde es eine der ersten Aufgaben vom damals neu
gewählten Bürgermeister Otto Senftl, das Baugebiet Lerch
mit Trinkwasser zu versorgen. Das ursprüngliche Konzept sah
eine Versorgung mit Trinkwasser von der Stadt Neumarkt St. Veit
vor, über den Bau einer Verbindungsleitung Kai - Augenthal
- Schönberg. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahme
beliefen sich damals auf 267.000 DM. Der neu gewählte Bürgermeister,
Otto Senftl, kam zu dem Ergebnis, daß die Wasserversorgung
mit dem Bau eines eigenen Brunnens günstiger und schneller
zu realisieren sei. Ende 1972 wurde mittels eines Baggers ein 24
m tiefer Brunnen gegraben. Alsbald floß das erste Wasser aus
dem neuen Brunnen im Baugebiet Lerch. Die Baukosten für den
Brunnen einschließlich Pumpe und einem 2000 Liter Druckkessel
beliefen sich auf 24.450 DM. Bis Ende 1996 lieferte der Brunnen
einwandfreies Trinkwasser für das Baugebiet Lerch und zum Teil
für den Ort Schönberg. Eine Lösung der zentralen
Wasserversorgung für das ganze Gemeindegebiet sollte durch
den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Neumarkt St. Veit
sichergestellt werden. Am 05.02.1974 beschloß der Gemeinderat
Schönberg, dem Zweckverband beizutreten. Am 18.07.1974 wurde
die erste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes
einberufen. In der Folgezeit wurde eine Planung erarbeitet, die
den Bau einer Hauptleitung vorsah von Lutzenberg über Oberbergkirchen,
Irl bis zum geplanten Hochbehälter in Wollerding, und weiter
bis Schönberg und zur Versorgung des gesamten Gemeindegebietes.
Baumaßnahmen auf dem Gemeindegebiet von Schönberg wurden
durch den Zweckverband allerdings nicht mehr realisiert. Von der
Verbandsversammlung wurde am 12.02.1987 die Auflösung des Wasserversorgungszweckverbandes
beschlossen. In der Folgezeit mußte sich die Gemeinde
Schönberg wieder um eine eigene Lösung für das Gemeindegebiet
und den Ort Schönberg kümmern. Eine von einem Ingenieurbüro
erarbeitete Kostenstudie zeigte drei Lösungen auf: - Anlage
mit Fremdwasserbezug von der Stadt Neumarkt St. Veit - Anlage
mit Fremdwasserbezug von der Gemeinde Ampfing - Anlage mit eigener
Wassererschließung. Als günstigste Lösung wurde
der Anschluß an die Wasserversorgung der Gemeinde Ampfing
errechnet, damals mit Baukosten von 1,145 Mio. Mark für den
Bau der Anschlußleitung. Für den Bau einer Eigenversorgungsanlage
wurden Baukosten von 4,376 Mio. Mark (ohne Leitungsnetz) errechnet.
Die Realisierung der ersteren als günstigste Variante errechneten
Lösung (Anschluß an Ampfinger Wasserversorgung) scheiterte,
weil von der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham eine eigene Wasserversorgungsanlage
gebaut wurde und damit auch der Leitungsbau von Oberbergkirchen
nach Aspertsham über Irl gestorben ist. Fest stand auch, daß
ein eigener Brunnen an einem anderen Standort als beim bestehenden
in Lerch hätte errichtet werden müssen, weil für
den bestehenden Brunnen wegen der heranrückenden Bebauung keine
Schutzgebietsausweisung möglich war. Zur Diskussion standen
daher noch der Bau einer Leitung von Kai nach Schönberg sowie
der Bau einer eigenen Wasserversorgungsanlage. Letztlich entschieden
sich Bürgermeister und Gemeinderat für den Bau einer eigenen
Wasserversorgung mit Bau eines Tiefbrunnens im Pfarrholz östlich
von Schönberg. Durch den Verzicht auf staatliche Zuschüsse
konnten die technischen Anforderungen etwas zurückgeschraubt
werden, wodurch sich die Gemeinde erhebliche Kosteneinsparungen
erwartete.

Zeitlicher
Ablauf
18.12.1991
Beschluß des Gemeinderates, einen eigenen Brunnen im Pfarrwald
sowie einen Wasserspeicher zu bauen 1992 Führung
der Grundstücksverhandlungen, Planung der Wasserleitungen
09.06.1993 Beauftragung des Büro Crystal Geotechnik,
Wasserburg, mit der Planung des Brunnens 07.07.1993
Begehung mit der Kreisbrandinspektion Mühldorf a. Inn wegen
der Sicherstellung der Löschwasserversorgung, insbesondere
im Außenbereich 20.04.1994 Vergabe der Arbeiten
für den Wasserspeicher April 1994 Beginn der
Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitungen im Ort Schönberg
19.05.1994 Vergabe der Arbeiten für den Brunnenbau
06.06.1994 Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis
zur Bohrung des Tiefbrunnens durch das Landratsamt Mühldorf
a. Inn 07.06.1994 Erteilung der Baugenehmigung
für den Wasserspeicher durch das Landratsamt Mühldorf
a. Inn 13.09.1994 Beginn des Pumpversuchs für
den Brunnen Okt.-Dez. ‘94 Wasserleitungsbau Wasserwerk-Eschlbach-Peitzing-Wargling-Michaelhölzl-Kumpfmühl-Augental
und Waldstraße 04.10.1994 Beginn der Bauarbeiten
für den Wasserspeicher 08.11.1994 Verlegung
der Wasserleitung vom Brunnen zum Wasserspeicher Mai 1995
Wasserleitungsbau Wasserwerk-Elsenbach-Hofmark Nov. 1995
Wasserleitungsbau Kinning-Gehertsham April 1996
Wasserleitungsbau Dolling-Berging-Fuchshub und Notver-bund nach
Aspertsham August 1996 Wasserleitungsbau nach Steng
Juli 1996 Bau der Eingangsüberdachung am Wasserspeicher
Okt. 1996 Wasserleitungsbau Augental-Frosching-Winklmühl-Ellwich-tern-Groislmühl,
Lerch-Osenhub 14.10.1996 Inbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage
27.07.1997 Einweihung der Wasserversorgungsanlage

Wasserschutzgebiet

Schutzzone
I - Fassungsbereich
Schutzzone
III - weitere Schutzzone Das Büro Crystal
Geotechnik hat den oben dargestellten Bereich zur Ausweisung als
Wasserschutzgebiet vorgeschlagen. Das Landratsamt Mühldorf
a. Inn wird in Kürze eine Schutzgebietsverordnung erlassen,
in der dieser Bereich als Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird. Die
Schutzzone II kann in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
ganz entfallen, weil Tiefenwasser erschlossen wurde. Nach
dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung wird im Fassungsbereich
(Schutzzone I) und in der weiteren Schutzzone (Schutzzone III) verboten
sein: 1. Rodung von Wald und Gehölzen
2. Landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung
sowie Bau und Betrieb von landwirtschaftlichen und gärtnerischen
Einrichtungen aller Art 3.1 Anwendung von Pflanzenbehandlungs-
und Schädlingsbekämpfungsmitteln (BPSM) 3.2
Anwendung von BPSM aus Luftfahrzeugen oder zur Bodenentseuchung
3.3 Naßkonservierung von Rundholz 3.4
Besondere Nutzungen im Sinne von Anlage 1 sowie Christbaumkulturen
anzulegen oder zu erweitern 3.5 Landwirtschaftliche
Drainage und zugehörige Vorflutgräben zur errichten oder
zu ändern 4.1 Veränderungen und Aufschlüsse
der Erdoberfläche, selbst wenn Grundwasser nicht aufgedeckt
wird, insbesondere Fischteiche, Kies-, Sand- und Tongruben, Steinbrüche,
unter Tage Bergbau und Torfstiche 4.2 Wiederverfüllung
von Erdaufschlüssen 5.1 Rohrleitungsanlagen
und Lager aller Art für wassergefährdende Stoffe aller
Art zu errichten, zu erweitern und zu betreiben 5.2
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen ohne
landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder erwerbsgärtnerische
Nutzung sowie zur Unterhaltung von Verkehrswegen 6.1
Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwasserrohrleitungen
6.2 Regen- und Mischwasserentlastungsbauwerke zu errichten
oder zu erweitern 6.3 Trockenaborte zu errichten
oder zu erweitern 6.4 Ausbringen von Abwasser
6.5 Anlagen zur Versickerung oder Versenkung von Abwasser
(einschließlich Kühlwasser aus Wärmepumpen) zu errichten
oder zu erweitern 6.6 Anlagen zur Versickerung
oder Versenkung des von Dachflächen abfliesenden Wassers zu
errichten oder zu erweitern 7.1 Straßen,
Wege und sonstige Verkehrsflächen zu errichten oder zu erweitern
7.3 zum Straßen-, Wege-, Wasserbau wassergefährdende
auslaug- oder auswaschbare Materialien (z.B. Teer, Schlacke, Bauschutt,
Imprägniermittel und ähnliches) zu verwenden 7.4
Bade- und Zeltplätze einzurichten oder zu erweitern, Camping
aller Art 7.5 Sportanlagen zu errichten oder zu
erweitern 7.6 Sportveranstaltungen durchzuführen,
in Schutzzone III sind nur verboten Großveranstaltungen und
Motorsportveranstaltungen 7.7 Friedhöfe zu
errichten oder zu erweitern 7.9 Militärische
Übungen durchzuführen, in Schutzzone III ist ausgenommen
das Durchfahren auf klassifizierten Straßen 7.10
Baustelleneinrichtungen, Baustofflager zu errichten oder zu erweitern
7.11 Unter Tage Bergbau, Tunnelbauten, in Schutzzone
III sind diese ausgenommen bis zu 1 Meter Tiefe im Rahmen von Bodenuntersuchungen
7.12 Durchführung von Bohrungen 8.
Bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern 9.
Betretungsverbot für die Schutzzone I.

Trinkwasserbrunnen
Der Brunnen wurde
mit einer Tiefe von 123 m unter Gelände gebohrt und ist bis
118 m ausgebaut. Zur Abdichtung der höherliegenden, schwebenden
Grundwasserstockwerke wurde ein Sperrohr bis in 60 m Tiefe, d.h.
bis in die anstehenden bindigen Schichten der Hangendserie eingebaut.
Der Grundwasserleiter, aus dem das Trinkwasser gefördert wird,
liegt unterhalb von 80 m unter Gelände, wobei das Hauptgrundwasser
unter den bindigen Schichten gespannt ist und auf 43 m unter Gelände
ansteigt. Der Hauptgrundwasserleiter ist mit Filterrohrstrecken
von 88 - 100 m und von 106 - 114 m unter Gelände ausgebaut.
Zur Förderung des Grundwassers wurde eine Unterwasserpumpe
installiert, die 7 Liter/Sek. (= 25 m³/h) fördert. Die
Steuerung der Unterwasserpumpe erfolgt mittels eines Schwimmers
im Wasserspeicher. Die Steuerungseinrichtung ist durch ein Steuerkabel
mit der Unterwasserpumpe verbunden. Das Trinkwasser wird vorwiegend
in der Niedertarifzeit gefördert mit günstigem Nachtstrom.
Dazu wurde eine Vorrangschaltung eingebaut. Tagsüber wird Wasser
nur gefördert bei sehr hohem Wasserverbrauch und auch dann
nur, soweit für eine ausreichende Wasserbevorratung erforderlich.


Aufbereitung
Bevor das Wasser
in den Speicherbehälter gelangt, durchströmt es die Aufbereitungsanlage.
Das aus dem Brunnen geförderte Rohwasser enthält eine
erhöhte Konzentration an Eisen und Mangan. Die Werte liegen
über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Zwar sind weder
Eisen, noch Mangan, schädlich im Trinkwasser. Das Eisen setzt
sich jedoch an den Leitungen an. Mangan kann zu dunklen Flecken
z.B. in weißer Wäsche führen. Durch die Aufbereitungsanlage
wird der größte Teil von Eisen und Mangan herausgefiltert.
Vor dem Einlauf in den Aufbereitungskessel wird das Wasser belüftet.
Durch die intensive Belüftung oxidieren die Eisen- und Manganpartikel
mit Sauerstoff zu Oxiden (ugs. als Rost bezechnet). Beim Durchlaufen
des mit Quarzsand gefüllten Kessels mit einem Volumen von 3.920
Litern werden diese Oxide herausgefiltert. Die Aufbereitung erfolgt
damit auf ganz natürliche Weise, ohne Verwendung jeglicher
Chemie oder anderer Zusatzstoffe. Durch die Anlage können maximal
25 m³ Rohwasser in der Stunde aufbereitet werden, was einer
Leistung von 7 Liter/Sek. und damit auch der maximalen Leistung
der Unterwasserpumpe entspricht. 
Um ein ordnungsgemäßes
Arbeiten der Aufbereitungsanlage zu gewährleisten, muß
der Filterbehälter regelmäßig gespült werden.
Dies geschieht durch eine automatische Rückspüleinrichtung.
Mittels einer Rückspülpumpe wird der Filterbehälter
solange durchspült, bis das ausgefilterte Material weitgehend
ausgeschwemmt ist. Nach dem Durchlaufen von zwei Absetzbecken wird
das Überlaufwasser abgeleitet.

Speicherbehälter
Der Speicherbehälter
wurde als einkammeriger Rundbehälter gebaut. Er hat ein Fassungsvermögen
von 316 m³. Um eine Verkeimung des Trinkwassers nahezu auszuschließen,
wurde zusätzlich eine Folie als Abdichtung zu Betonwand und
Boden eingebaut.


Drucksteigerungsanlage
Nachdem der natürliche
Druck des Wassers nicht ausreicht, um alle Anwesen mit ausreichendem
Druck zu versorgen, mußte eine Drucksteigerungsanlage eingebaut
werden.
Sie besteht aus
drei wartungsfreien Rohrmantelpumpen sowie zwei Druckkesseln mit
jeweils 1.500 Liter Inhalt. Der maximale Ausgangsdruck beträgt
5 bar. Die Druckverhältnisse beim Endabnehmer sind jedoch recht
unterschiedlich, weil je nach Höhenlage des Anwesens der Druck
höher oder niedriger ausfällt. 

Störmeldeweiterschaltung
Sollte es aus technischen
oder anderen Gründen zu einer Betriebsstörung kommen,
wird dies automatisch durch eine eigens eingebaute Störmeldeweiterschaltung
weiter gemeldet. Durch einen Telefonanruf wird der Wasserwart Peter
Leitl benachrichtigt. Wenn der Wasserwart nicht erreichbar ist,
wird automatisch der stellvertretende Wasserwart Anton Rauscheder
angerufen. Ist auch an diesem Anschluß niemand zu erreichen,
klingelt das Telefon beim ersten Bürgermeister. Selbst vor
Sabotageanschlägen ist die Anlage gefeit. In diesem Fall wird
auch die Störmeldeweiterschaltung aktiviert.

Notstromaggregat
Um auch bei Stromausfall
eine ordnungsgemäße Versorgung sicherzustellen, wurde
ein Notstromaggregat eingebaut mit einer Leistung von 40 KVA. Bei
Stromausfall wird die Stromversorgung durch das Aggregat gesichert.

Leitungsverlegungen
Im Rahmen des Neubaus der Wasserversorgungsanlage wurden auch
zahlreiche Anwesen neu an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen.
Dazu wurden insgesamt 15,6 km an Leitungen verlegt. Es handelt
sich dabei um folgende Leitungen. Verlauf
Durchmesser Länge Hauptleitungen:
Wasserwerk - Kumpfmühl DN 150
756 m Kumpfmühl - Peitzing
DN 125 1.020 m Peitzing - Wargling
DN 110 698 m Kumpfmühl - Augenthal
DN 125/110 1.800 m Wasserspeicher
- Dolling (Einfahrt) DN 125 2.017 m
bis Dolling DN 90 300 m Finsenbach
- Gehertsham DN 90 860 m Waldstraße
DN 90 163 m Steng - Staudach
DN 90 580 m Lerch - Gauling
DN 90 885 m Augenthal - Frosching
DN 110 298 m Nebenleitungen
Wargling - Michaelhölzl
2 Zoll 433 m Michaelhölzl - Grabing
1 ½ Zoll 900 m Dolling
- Berging 2 Zoll 377 m Berging
- Fuchshub 1 ½ Zoll 319
m in Gehertsham 2/1 ½ Zoll
355 m Eschlbach - Öd 2 Zoll
874 m Augental - Anwesen Augental 1
2/1 ¼ Zoll 467 m Scheuneck
1 ½ Zoll 296 m Staudach - Anwesen
Peitzing 15 1 ¼ Zoll 291
m Staudach - Stangelszell 2 Zoll
411 m Frosching - Winkelmühl 2 Zoll
225 m Frosching - Ellwichtern
2 Zoll 693 m Ellwichtern - Anwesen Groislmühl
2 1 ¼ Zoll 293 m Lerch
- Osenhub 1 ½ Zoll 292
m Daneben wurden 128 Hausanschlüsse zu den einzelnen
Anwesen verlegt. 

Notverbundleitung
Als zusätzliche
Absicherung besteht eine Notverbundleitung, DN 110, mit der Wasserversorgungsanlage
der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham. Bei Versorgungsschwierigkeiten
in einer der beiden Wasserversorgungsanlagen braucht nur ein Schieber
in Aspertsham geöffnet werden und das Gebiet kann von der jeweils
anderen Wasserversorgungsanlage mit versorgt werden. Um zu vermeiden,
daß das Wasser zu lange in der Notverbundleitung verweilt,
wird der Notverbund regelmäßig geöffnet, um eine
Erneuerung des Wassers zu erreichen.

Versorgte
Ortschaften
Bislang wurden
durch die zentrale Wasserversorgungsanlage nur das Baugebiet Lerch
und darüberhinaus nur einzelne Anwesen versorgt. Mit Fertigstellung
der Wasserversorgungsanlage werden nunmehr folgende Ortschaften
versorgt: Ortschaft Einwohner Augental
23 Berging 7 Birkenstraße
7 Dolling 6 Ellwichtern 2 und 4
6 Elsenbach 6 Eschlbach 22
Fichtenstraße 61 Frosching 1
5 Fuchshub 6 Gauling 17 Gehertsham
25 Grabing 8 Groislmühl 2
6 Hanging 37 Hauptstraße
54 Hofering 7 Hofmark 2 - 11
und 15 a 28 Ortschaft Einwohner
Kinning 15 Kumpfmühl 6 Lärchenstraße
45 Lerch 35 Michaelhölzl
0 Öd 6 Peitzing
25 Peitzinger Straße 18 Scheuneck
3 Stangelszell 11 Staudach 4
Steng 18 Tannenstraße 16
Waldstraße 21 Wargling 23
Winkelmühl 7 Gesamt: 584
Bei einem derzeitigen Gesamteinwohnerstand von 979 entsprechen
die 584 angeschlossenen Einwohner einem Anschlußgrad an die
zentrale Wasserversorgungsanlage von knapp 60 %. Durch die Wassergenossenschaft
Irl-Aspertsham werden derzeit die Ortschaften Aspertsham, Niedereck
und Wollerding versorgt. In diesen Ortschaften wohnen 82 Einwohner.
Insgesamt sind also 666 Einwohner durch die zentrale Wasserversorgung
und die Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham versorgt, was einem
Anschlußgrad von 68 % entspricht. Darüberhinaus bestehen
15 Tiefbrunnen im Gemeindegebiet, die für die versorgten Anwesen
ausreichend Trinkwasser in ordnungsgemäßer Qualität
liefern.

Feuerschutz
Im Ortsbereich
wird der Feuerschutz durch die Wasserversorgungsanlage sichergestellt.
Dazu sind im bebauten Bereich einige Hydranten eingebaut worden.
Die Speichergröße und die Drucksteigerungsanlage wurden
so ausgelegt, daß ein bis zwei Tragkraftspritzen aus den Hydranten
versorgt werden können. Sollte die Löschwassermenge aus
den Hydranten nicht ausreichend sein, stehen im Süden und im
Norden von Schönberg zwei Löschweiher zur Verfügung.
Im Außenbereich wird der Feuerschutz großteils wie bisher
durch Löschweiher und Bäche sichergestellt. Zum Teil ist
zusätzlich eine Löschwasserversorgung über die zentrale
Wasserversorgungsanlage möglich.

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