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arrow13_L.gif Wasserversorgung in der Gemeinde Schönberg

 

 

Die Gemeinde Schönberg hat 1997 eine weitgehend erneuerte und erweiterte Wasserversorgungsanlage in Betrieb genommen. Nachfolgend die Beschreibung der Anlage:

Betriebsgebäude, verdeckt unter dem Hügel der Wasserspeicher

Das Betriebsgebäude des neuen Wasserspeichers im Pfarrholz östlich von Schönberg

Der Weg zum Bau der Wasserversorgungsanlage

Es war schon ein langer, zum Teil beschwerlicher Weg bis zum Bau der Wasserversorgungsanlage. Während sich noch vor wenigen Jahrzehnten die Einwohner in Schönberg selbst um ihr Trinkwasser kümmerten, tauchte das Problem erstmals Anfang der Siebziger Jahre auf. Zur damaligen Zeit wurden die ersten Bauparzellen im Baugebiet Lerch erschlossen. Damit mußte zwangsläufig eine zentrale Wasserversorgung gebaut werden. So wurde es eine der ersten Aufgaben vom damals neu gewählten Bürgermeister Otto Senftl, das Baugebiet Lerch mit Trinkwasser zu versorgen. Das ursprüngliche Konzept sah eine Versorgung mit Trinkwasser von der Stadt Neumarkt St. Veit vor, über den Bau einer Verbindungsleitung Kai - Augenthal - Schönberg. Die geschätzten Baukosten für die Maßnahme beliefen sich damals auf 267.000 DM. Der neu gewählte Bürgermeister, Otto Senftl, kam zu dem Ergebnis, daß die Wasserversorgung mit dem Bau eines eigenen Brunnens günstiger und schneller zu realisieren sei. Ende 1972 wurde mittels eines Baggers ein 24 m tiefer Brunnen gegraben. Alsbald floß das erste Wasser aus dem neuen Brunnen im Baugebiet Lerch. Die Baukosten für den Brunnen einschließlich Pumpe und einem 2000 Liter Druckkessel beliefen sich auf 24.450 DM. Bis Ende 1996 lieferte der Brunnen einwandfreies Trinkwasser für das Baugebiet Lerch und zum Teil für den Ort Schönberg.
Eine Lösung der zentralen Wasserversorgung für das ganze Gemeindegebiet sollte durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Neumarkt St. Veit sichergestellt werden. Am 05.02.1974 beschloß der Gemeinderat Schönberg, dem Zweckverband beizutreten. Am 18.07.1974 wurde die erste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungszweckverbandes einberufen. In der Folgezeit wurde eine Planung erarbeitet, die den Bau einer Hauptleitung vorsah von Lutzenberg über Oberbergkirchen, Irl bis zum geplanten Hochbehälter in Wollerding, und weiter bis Schönberg und zur Versorgung des gesamten Gemeindegebietes. Baumaßnahmen auf dem Gemeindegebiet von Schönberg wurden durch den Zweckverband allerdings nicht mehr realisiert. Von der Verbandsversammlung wurde am 12.02.1987 die Auflösung des Wasserversorgungszweckverbandes beschlossen.
In der Folgezeit mußte sich die Gemeinde Schönberg wieder um eine eigene Lösung für das Gemeindegebiet und den Ort Schönberg kümmern. Eine von einem Ingenieurbüro erarbeitete Kostenstudie zeigte drei Lösungen auf:
- Anlage mit Fremdwasserbezug von der Stadt Neumarkt St. Veit
- Anlage mit Fremdwasserbezug von der Gemeinde Ampfing
- Anlage mit eigener Wassererschließung.
Als günstigste Lösung wurde der Anschluß an die Wasserversorgung der Gemeinde Ampfing errechnet, damals mit Baukosten von 1,145 Mio. Mark für den Bau der Anschlußleitung. Für den Bau einer Eigenversorgungsanlage wurden Baukosten von 4,376 Mio. Mark (ohne Leitungsnetz) errechnet. Die Realisierung der ersteren als günstigste Variante errechneten Lösung (Anschluß an Ampfinger Wasserversorgung) scheiterte, weil von der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham eine eigene Wasserversorgungsanlage gebaut wurde und damit auch der Leitungsbau von Oberbergkirchen nach Aspertsham über Irl gestorben ist. Fest stand auch, daß ein eigener Brunnen an einem anderen Standort als beim bestehenden in Lerch hätte errichtet werden müssen, weil für den bestehenden Brunnen wegen der heranrückenden Bebauung keine Schutzgebietsausweisung möglich war. Zur Diskussion standen daher noch der Bau einer Leitung von Kai nach Schönberg sowie der Bau einer eigenen Wasserversorgungsanlage. Letztlich entschieden sich Bürgermeister und Gemeinderat für den Bau einer eigenen Wasserversorgung mit Bau eines Tiefbrunnens im Pfarrholz östlich von Schönberg. Durch den Verzicht auf staatliche Zuschüsse konnten die technischen Anforderungen etwas zurückgeschraubt werden, wodurch sich die Gemeinde erhebliche Kosteneinsparungen erwartete.

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Zeitlicher Ablauf

18.12.1991    Beschluß des Gemeinderates, einen eigenen Brunnen im Pfarrwald sowie einen Wasserspeicher zu bauen
1992    Führung der Grundstücksverhandlungen, Planung der Wasserleitungen
09.06.1993    Beauftragung des Büro Crystal Geotechnik, Wasserburg, mit der Planung des Brunnens
07.07.1993    Begehung mit der Kreisbrandinspektion Mühldorf a. Inn wegen der Sicherstellung der Löschwasserversorgung, insbesondere im Außenbereich
20.04.1994    Vergabe der Arbeiten für den Wasserspeicher
April 1994    Beginn der Arbeiten zur Verlegung der Wasserleitungen im Ort Schönberg
19.05.1994    Vergabe der Arbeiten für den Brunnenbau
06.06.1994    Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Bohrung des Tiefbrunnens durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn
07.06.1994    Erteilung der Baugenehmigung für den Wasserspeicher durch das Landratsamt Mühldorf a. Inn
13.09.1994    Beginn des Pumpversuchs für den Brunnen
Okt.-Dez. ‘94    Wasserleitungsbau Wasserwerk-Eschlbach-Peitzing-Wargling-Michaelhölzl-Kumpfmühl-Augental und Waldstraße
04.10.1994    Beginn der Bauarbeiten für den Wasserspeicher
08.11.1994    Verlegung der Wasserleitung vom Brunnen zum Wasserspeicher
Mai 1995    Wasserleitungsbau Wasserwerk-Elsenbach-Hofmark
Nov. 1995    Wasserleitungsbau Kinning-Gehertsham
April 1996    Wasserleitungsbau Dolling-Berging-Fuchshub und Notver-bund nach Aspertsham
August 1996    Wasserleitungsbau nach Steng
Juli 1996    Bau der Eingangsüberdachung am Wasserspeicher
Okt. 1996    Wasserleitungsbau Augental-Frosching-Winklmühl-Ellwich-tern-Groislmühl, Lerch-Osenhub
14.10.1996    Inbetriebnahme der Wasserversorgungsanlage
27.07.1997    Einweihung der Wasserversorgungsanlage

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Wasserschutzgebiet

Schutzzone    I    - Fassungsbereich

Schutzzone    III    - weitere Schutzzone

Das Büro Crystal Geotechnik hat den oben dargestellten Bereich zur Ausweisung als Wasserschutzgebiet vorgeschlagen. Das Landratsamt Mühldorf a. Inn wird in Kürze eine Schutzgebietsverordnung erlassen, in der dieser Bereich als Wasserschutzgebiet ausgewiesen wird. Die Schutzzone II kann in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ganz entfallen, weil Tiefenwasser erschlossen wurde.

Nach dem Entwurf der Schutzgebietsverordnung wird im Fassungsbereich (Schutzzone I) und in der weiteren Schutzzone (Schutzzone III) verboten sein:
1.    Rodung von Wald und Gehölzen
2.    Landwirtschaftliche und gärtnerische Nutzung sowie Bau und Betrieb von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Einrichtungen aller Art
3.1    Anwendung von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (BPSM)
3.2    Anwendung von BPSM aus Luftfahrzeugen oder zur Bodenentseuchung
3.3    Naßkonservierung von Rundholz
3.4    Besondere Nutzungen im Sinne von Anlage 1 sowie Christbaumkulturen anzulegen oder zu erweitern
3.5    Landwirtschaftliche Drainage und zugehörige Vorflutgräben zur errichten oder zu ändern
4.1    Veränderungen und Aufschlüsse der Erdoberfläche, selbst wenn Grundwasser nicht aufgedeckt wird, insbesondere Fischteiche, Kies-, Sand- und Tongruben, Steinbrüche, unter Tage Bergbau und Torfstiche
4.2    Wiederverfüllung von Erdaufschlüssen
5.1    Rohrleitungsanlagen und Lager aller Art für wassergefährdende Stoffe aller Art zu errichten, zu erweitern und zu betreiben
5.2    Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen ohne landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder erwerbsgärtnerische Nutzung sowie zur Unterhaltung von Verkehrswegen
6.1    Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen und Abwasserrohrleitungen
6.2    Regen- und Mischwasserentlastungsbauwerke zu errichten oder zu erweitern
6.3    Trockenaborte zu errichten oder zu erweitern
6.4    Ausbringen von Abwasser
6.5    Anlagen zur Versickerung oder Versenkung von Abwasser (einschließlich Kühlwasser aus Wärmepumpen) zu errichten oder zu erweitern
6.6    Anlagen zur Versickerung oder Versenkung des von Dachflächen abfliesenden Wassers zu errichten oder zu erweitern
7.1    Straßen, Wege und sonstige Verkehrsflächen zu errichten oder zu erweitern
7.3    zum Straßen-, Wege-, Wasserbau wassergefährdende auslaug- oder auswaschbare Materialien (z.B. Teer, Schlacke, Bauschutt, Imprägniermittel und ähnliches) zu verwenden
7.4    Bade- und Zeltplätze einzurichten oder zu erweitern, Camping aller Art
7.5    Sportanlagen zu errichten oder zu erweitern
7.6    Sportveranstaltungen durchzuführen, in Schutzzone III sind nur verboten Großveranstaltungen und Motorsportveranstaltungen
7.7    Friedhöfe zu errichten oder zu erweitern
7.9    Militärische Übungen durchzuführen, in Schutzzone III ist ausgenommen das Durchfahren auf klassifizierten Straßen
7.10    Baustelleneinrichtungen, Baustofflager zu errichten oder zu erweitern
7.11    Unter Tage Bergbau, Tunnelbauten, in Schutzzone III sind diese ausgenommen bis zu 1 Meter Tiefe im Rahmen von Bodenuntersuchungen
7.12    Durchführung von Bohrungen
8.    Bauliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern
9.    Betretungsverbot für die Schutzzone I.

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Trinkwasserbrunnen

Der Brunnen wurde mit einer Tiefe von 123 m unter Gelände gebohrt und ist bis 118 m ausgebaut. Zur Abdichtung der höherliegenden, schwebenden Grundwasserstockwerke wurde ein Sperrohr bis in 60 m Tiefe, d.h. bis in die anstehenden bindigen Schichten der Hangendserie eingebaut. Der Grundwasserleiter, aus dem das Trinkwasser gefördert wird, liegt unterhalb von 80 m unter Gelände, wobei das Hauptgrundwasser unter den bindigen Schichten gespannt ist und auf 43 m unter Gelände ansteigt. Der Hauptgrundwasserleiter ist mit Filterrohrstrecken von 88 - 100 m und von 106 - 114 m unter Gelände ausgebaut. Zur Förderung des Grundwassers wurde eine Unterwasserpumpe installiert, die 7 Liter/Sek. (= 25 m³/h) fördert. Die Steuerung der Unterwasserpumpe erfolgt mittels eines Schwimmers im Wasserspeicher. Die Steuerungseinrichtung ist durch ein Steuerkabel mit der Unterwasserpumpe verbunden.
Das Trinkwasser wird vorwiegend in der Niedertarifzeit gefördert mit günstigem Nachtstrom. Dazu wurde eine Vorrangschaltung eingebaut. Tagsüber wird Wasser nur gefördert bei sehr hohem Wasserverbrauch und auch dann nur, soweit für eine ausreichende Wasserbevorratung erforderlich.

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Aufbereitung

Bevor das Wasser in den Speicherbehälter gelangt, durchströmt es die Aufbereitungsanlage. Das aus dem Brunnen geförderte Rohwasser enthält eine erhöhte Konzentration an Eisen und Mangan. Die Werte liegen über dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung. Zwar sind weder Eisen, noch Mangan, schädlich im Trinkwasser. Das Eisen setzt sich jedoch an den Leitungen an. Mangan kann zu dunklen Flecken z.B. in weißer Wäsche führen. Durch die Aufbereitungsanlage wird der größte Teil von Eisen und Mangan herausgefiltert. Vor dem Einlauf in den Aufbereitungskessel wird das Wasser belüftet. Durch die intensive Belüftung oxidieren die Eisen- und Manganpartikel mit Sauerstoff zu Oxiden (ugs. als Rost bezechnet). Beim Durchlaufen des mit Quarzsand gefüllten Kessels mit einem Volumen von 3.920 Litern werden diese Oxide herausgefiltert. Die Aufbereitung erfolgt damit auf ganz natürliche Weise, ohne Verwendung jeglicher Chemie oder anderer Zusatzstoffe. Durch die Anlage können maximal 25 m³ Rohwasser in der Stunde aufbereitet werden, was einer Leistung von 7 Liter/Sek. und damit auch der maximalen Leistung der Unterwasserpumpe entspricht.

Um ein ordnungsgemäßes Arbeiten der Aufbereitungsanlage zu gewährleisten, muß der Filterbehälter regelmäßig gespült werden. Dies geschieht durch eine automatische Rückspüleinrichtung. Mittels einer Rückspülpumpe wird der Filterbehälter solange durchspült, bis das ausgefilterte Material weitgehend ausgeschwemmt ist. Nach dem Durchlaufen von zwei Absetzbecken wird das Überlaufwasser abgeleitet.

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Speicherbehälter

Der Speicherbehälter wurde als einkammeriger Rundbehälter gebaut. Er hat ein Fassungsvermögen von 316 m³. Um eine Verkeimung des Trinkwassers nahezu auszuschließen, wurde zusätzlich eine Folie als Abdichtung zu Betonwand und Boden eingebaut.

Innenansicht des Wasserspeichers

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Drucksteigerungsanlage

Nachdem der natürliche Druck des Wassers nicht ausreicht, um alle Anwesen mit ausreichendem Druck zu versorgen, mußte eine Drucksteigerungsanlage eingebaut werden.

Sie besteht aus drei wartungsfreien Rohrmantelpumpen sowie zwei Druckkesseln mit jeweils 1.500 Liter Inhalt. Der maximale Ausgangsdruck beträgt 5 bar. Die Druckverhältnisse beim Endabnehmer sind jedoch recht unterschiedlich, weil je nach Höhenlage des Anwesens der Druck höher oder niedriger ausfällt.

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Störmeldeweiterschaltung

Sollte es aus technischen oder anderen Gründen zu einer Betriebsstörung kommen, wird dies automatisch durch eine eigens eingebaute Störmeldeweiterschaltung weiter gemeldet. Durch einen Telefonanruf wird der Wasserwart Peter Leitl benachrichtigt. Wenn der Wasserwart nicht erreichbar ist, wird automatisch der stellvertretende Wasserwart Anton Rauscheder angerufen. Ist auch an diesem Anschluß niemand zu erreichen, klingelt das Telefon beim ersten Bürgermeister. Selbst vor Sabotageanschlägen ist die Anlage gefeit. In diesem Fall wird auch die Störmeldeweiterschaltung aktiviert.

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Notstromaggregat

Um auch bei Stromausfall eine ordnungsgemäße Versorgung sicherzustellen, wurde ein Notstromaggregat eingebaut mit einer Leistung von 40 KVA. Bei Stromausfall wird die Stromversorgung durch das Aggregat gesichert.

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Leitungsverlegungen


Im Rahmen des Neubaus der Wasserversorgungsanlage wurden auch zahlreiche Anwesen neu an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen. Dazu wurden insgesamt 15,6 km an Leitungen verlegt.
Es handelt sich dabei um folgende Leitungen.

Verlauf    Durchmesser    Länge
Hauptleitungen:       
Wasserwerk - Kumpfmühl    DN 150       756 m
Kumpfmühl - Peitzing    DN 125    1.020 m
Peitzing - Wargling    DN 110       698 m
Kumpfmühl - Augenthal    DN 125/110    1.800 m
Wasserspeicher - Dolling (Einfahrt)    DN 125    2.017 m
bis Dolling    DN 90       300 m
Finsenbach - Gehertsham    DN 90       860 m
Waldstraße    DN 90       163 m
Steng - Staudach    DN 90       580 m
Lerch - Gauling    DN 90       885 m
Augenthal - Frosching    DN 110       298 m
Nebenleitungen       
Wargling - Michaelhölzl    2 Zoll       433 m
Michaelhölzl - Grabing    1 ½ Zoll       900 m
Dolling - Berging    2 Zoll       377 m
Berging - Fuchshub    1 ½ Zoll       319 m
in Gehertsham    2/1 ½ Zoll       355 m
Eschlbach - Öd    2 Zoll       874 m
Augental - Anwesen Augental 1    2/1 ¼ Zoll       467 m
Scheuneck    1 ½ Zoll       296 m
Staudach - Anwesen Peitzing 15    1 ¼ Zoll       291 m
Staudach - Stangelszell    2 Zoll       411 m
Frosching - Winkelmühl    2 Zoll       225 m
Frosching - Ellwichtern    2 Zoll       693 m
Ellwichtern - Anwesen Groislmühl 2    1 ¼ Zoll       293 m
Lerch - Osenhub    1 ½ Zoll       292 m

Daneben wurden 128 Hausanschlüsse zu den einzelnen Anwesen verlegt.

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Notverbundleitung

Als zusätzliche Absicherung besteht eine Notverbundleitung, DN 110, mit der Wasserversorgungsanlage der Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham. Bei Versorgungsschwierigkeiten in einer der beiden Wasserversorgungsanlagen braucht nur ein Schieber in Aspertsham geöffnet werden und das Gebiet kann von der jeweils anderen Wasserversorgungsanlage mit versorgt werden. Um zu vermeiden, daß das Wasser zu lange in der Notverbundleitung verweilt, wird der Notverbund regelmäßig geöffnet, um eine Erneuerung des Wassers zu erreichen.

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Versorgte Ortschaften

Bislang wurden durch die zentrale Wasserversorgungsanlage nur das Baugebiet Lerch und darüberhinaus nur einzelne Anwesen versorgt. Mit Fertigstellung der Wasserversorgungsanlage werden nunmehr folgende Ortschaften versorgt:
Ortschaft    Einwohner
Augental    23
Berging    7
Birkenstraße    7
Dolling    6
Ellwichtern 2 und 4    6
Elsenbach    6
Eschlbach    22
Fichtenstraße    61
Frosching 1    5
Fuchshub    6
Gauling    17
Gehertsham    25
Grabing    8
Groislmühl 2    6
Hanging    37
Hauptstraße    54
Hofering    7
Hofmark 2 - 11
und 15 a    28

Ortschaft    Einwohner
Kinning    15
Kumpfmühl    6
Lärchenstraße    45
Lerch    35
Michaelhölzl    0
Öd    6
Peitzing    25
Peitzinger Straße    18
Scheuneck    3
Stangelszell    11
Staudach    4
Steng    18
Tannenstraße    16
Waldstraße    21
Wargling    23
Winkelmühl    7
Gesamt:    584

Bei einem derzeitigen Gesamteinwohnerstand von 979 entsprechen die 584 angeschlossenen Einwohner einem Anschlußgrad an die zentrale Wasserversorgungsanlage von knapp 60 %. Durch die Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham werden derzeit die Ortschaften Aspertsham, Niedereck und Wollerding versorgt. In diesen Ortschaften wohnen 82 Einwohner. Insgesamt sind also 666 Einwohner durch die zentrale Wasserversorgung und die Wassergenossenschaft Irl-Aspertsham versorgt, was einem Anschlußgrad von 68 % entspricht.
Darüberhinaus bestehen 15 Tiefbrunnen im Gemeindegebiet, die für die versorgten Anwesen ausreichend Trinkwasser in ordnungsgemäßer Qualität liefern.

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Feuerschutz

Im Ortsbereich wird der Feuerschutz durch die Wasserversorgungsanlage sichergestellt. Dazu sind im bebauten Bereich einige Hydranten eingebaut worden. Die Speichergröße und die Drucksteigerungsanlage wurden so ausgelegt, daß ein bis zwei Tragkraftspritzen aus den Hydranten versorgt werden können. Sollte die Löschwassermenge aus den Hydranten nicht ausreichend sein, stehen im Süden und im Norden von Schönberg zwei Löschweiher zur Verfügung. Im Außenbereich wird der Feuerschutz großteils wie bisher durch Löschweiher und Bäche sichergestellt. Zum Teil ist zusätzlich eine Löschwasserversorgung über die zentrale Wasserversorgungsanlage möglich.

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