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Elternbeirat der Grund- und Teilhauptschule Oberbergkirchen / Zangberg
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule. Er wirkt beratend mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. An allen Volksschulen
wird außerdem eine für die Eltern der Klasse sprechende
Person (Klassenelternsprecher) gewählt. 1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen, 2. das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren, 3. den Eltern aller
Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen
Veranstaltungen 4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten, 5. durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen 6. bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag nach Art. 89 Abs. 2 Nr. 4 des BayEUG das Einvernehmen herzustellen, 7. bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 BayEUG einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen, 8. im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen, 9. im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 BayEUG genannten Rechte wahrzunehmen, 10. bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen unter den in Art. 26 Abs. 2, Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken, 11. bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 BayEUG genannten Voraussetzungen mitzuwirken, 12. bei der Bestimmung
eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 BayEUG
mitzuwirken. |
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