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Die sogenannte "amtliche Bekanntmachung" nach der Bekanntmachungsverordnung erfolgt in der Gemeinde Schwindegg grundsätzlich durch Anschlag an den vier gemeindlichen Amtstafeln
bei Satzungen/Verordnungen verbunden mit der Niederlegung der
Originale in der Gemeindeverwaltung.
Eine Veröffentlichung in der Tageszeitung, einem Amtsblatt
oder einem sonstigen Medium ist nicht vorgesehen. Deshalb können
wir Ihnen auch hier keine "amtlichen" Bekanntmachungen
präsentieren, sondern allenfalls ausgewählte Bekanntmachungen
in dieser Form zur Kenntnis geben, ohne rechtliche Wirkung, ohne
Verbindlichkeit, und noch ohne Gewähr für Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.