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(nicht-) amtliche Bekanntmachungen

Die sogenannte "amtliche Bekanntmachung" nach der Bekanntmachungsverordnung erfolgt in der Gemeinde Schwindegg grundsätzlich durch Anschlag an den vier gemeindlichen Amtstafeln

  • am Rathaus,
  • am Kirchplatz in Schwindegg,
  • an der Kirche in Wörth,
  • an der Kirche in Walkersaich,
  • bei Satzungen/Verordnungen verbunden mit der Niederlegung der Originale in der Gemeindeverwaltung.
    Eine Veröffentlichung in der Tageszeitung, einem Amtsblatt oder einem sonstigen Medium ist nicht vorgesehen. Deshalb können wir Ihnen auch hier keine "amtlichen" Bekanntmachungen präsentieren, sondern allenfalls ausgewählte Bekanntmachungen in dieser Form zur Kenntnis geben, ohne rechtliche Wirkung, ohne Verbindlichkeit, und noch ohne Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
    Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.


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    © Gemeinde Schwindegg 1999