INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG 20.12.1996 Nr. 05/1996
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!
Wieder können wir auf ein Jahr zurückschauen, ein Jahr, das für viele nicht nur positive Aspekte mit sich brachte. Insbesondere die finanzielle Belastung bedrückt viele von uns. Durch Steuern und Abgaben, die die Gemeinde zur Deckung ihres Aufwandes erheben muß, trugen wohl auch wir im einen oder anderen Fall dazu bei. Helfen Sie mit, durch Ihr Verhalten, durch Ihre Einsicht, aber auch durch Ihren persönlichen Einsatz, besonders im Ehrenamt, die Nachbarschaft, die Ortschaft, die Gemeinde lebenswert zu gestalten, und dieses lebenswerte Umfeld für alle bezahlbar zu erhalten. Bei allen Gemeindebürgern, insbesondere den ehrenamtlich Tätigen, möchte ich mich hier für ihre Arbeit im vergangenen Jahr bedanken.
So wünsche ich uns allen ein schönes Weihnachtsfest sowie ein gesundes, friedvolles und mit wenig Sorgen beladenes Jahr 1997
Georg Huber 1. Bürgermeister
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung stehen während der allgemeinen Öffnungszeiten für Ihre Fragen und Anliegen zu Ihrer Verfügung. Das Rathaus ist geöffnet
Monntag bis Freitag | 7 Uhr 30 bis | 12 Uhr | und zusätzlich |
Donnerstags | 13 Uhr bis | 18 Uhr 30. |
Die Öffnungszeiten am Donnerstag abend sollten dabei in erster Linie denjenigen dienen, die als Pendler oder Berufstätige während der Vormittagsstunden keine Zeit haben.
In der Weihnachtswoche ist das Rathaus am Montag, 23.12.96 und Freitag, 27.12.96 geöffnet, in der Neujahrswoche am Montag, 30.12.96 und Donnerstag und Freitag, den 02. und 03.01.97.
Mittwoch 15.00 - 17.00 Uhr, Freitag 15.00 - 17.00 Uhr, Samstag 10.00 - 12.00 Uhr außer an Feiertagen.
Die übliche Leerung
vom Mittwoch, den 25.12.96 erfolgt am Dienstag, den 24.12.96
vom Freitag, den 27.12.96 erfolgt am Samstag, den 28.12.96
vom Mittwoch, den 01.01.97 erfolgt am Donnerstag, den 02.01.97
vom Freitag, den 03.01.97 erfolgt am Samstag, den 04.01.97.
vom Mittwoch, den 08.01.97 erfolgt am Donnerstag, den 09.01.97
vom Freitag, den 10.01.97 erfolgt am Samstag, den 11.01.97
Die nächste Problemmüllsammlung in Schwindegg findet am Mittwoch, dem 19.02.1997 von 9 Uhr bis 9 Uhr 30 am Wertstoffhof statt.
Wer sperrige Gegenstände ohne Sperrmüllabfuhr beseitigen lassen will, oder Stoffe, die an den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden beseitigen muß, kann diese selbst an der Müllumladestation in der Siemensstraße 16 in Altmühldorf abgeben.
Die Annahmestelle ist geöffnet Montag bis Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr
und 12.30 - 15.30 Uhr
am Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
und 12.30 - 14.30 Uhr.
Die Entsorgungskosten betragen:
1 Gewichtstonne 704,-- DM
Kleinmengen bis 20 kg 15,00 DM
40 kg 28,16 DM
60 kg 42,24 DM
80 kg 56,32 DM
100 kg 70,40 DM
Haben Sie noch Ihre Lohnsteuerkarte 1995 ?
Wenn Sie diese nicht mehr für die Einkommensteuerveranlagung benötigen, übersenden Sie sie bitte an die Gemeinde Schwindegg. Ihre Lohnsteuerkarte für das Jahr 1995 ist für unsere Gemeinde wichtig. Alle drei Jahre wird das örtliche Aufkommen bei der Lohn -und Einkommenssteuer neu ermittelt. Davon hängt die Höhe des Anteils ab, den unsere Gemeinde für die Finanzierung der anstehenden Aufgaben erhält. Jede Lohnsteuerkarte 1995 bedeutet also bares Geld für die Gemeinde, jede fehlende mindert die Steuereinnahmen und wirkt sich daher zum Nachteil aller Einwohner aus.
Daneben dienen die Eintragungen in der Lohnsteuerkarte 1995 auch der Ermittlung der den Wohnsitzländern zustehenden Zerlegungsanteile an der Lohnsteuer. Auch hier gilt, daß jede nicht zurückgegebene Lohnsteuerkarte die Steuereinnahmen des Freistaates Bayern mindert. Außerdem wird anhand der zurückgegebenen Lohnsteuerkarten erneut eine Lohnsteuerstatistik durchgeführt, deren Daten von besonderer finanz- und wirtschaftspolitischer Bedeutung sind: Sie geben Aufschluß über die Einkommensverteilung und Steuerbelastung und liefern somit wichtige Grundlagen für steuerpolitische Überlegungen und Entscheidungen.
Unsere Bitte an Sie: Geben Sie der Gemeinde ihre Lohnsteuerkarte 1995, wenn Sie sie nicht für die Einkommensteuerveranlagung benötigen. Die gilt auch, wenn die Karte keine Eintragungen enthält oder wenn bei geringem Arbeitslohn kein Lohnsteuerbetrag eingetragen ist. Die Lohnsteuerkarte können Sie an die Gemeindeverwaltung senden, hier abgeben oder in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses schreiben Sie bitte auf den Briefumschlag : Inhalt: Lohnsteuerkarte 1995.
Am 15. Januar wird die Hundesteuer für das kommende Jahr 1997 fällig. In der Gemeinde Schwindegg wird die Hundesteuer durch unseren Gemeindeboten eingehoben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bzw. seine Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Falls Sie also - mit Hund - neu zugezogen sind oder sich einen Hund zugelegt haben, informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung. Die Steuer beträgt derzeit DM 80,- für den ersten, DM 100,- für den zweiten, DM 150,- für den dritten und DM 200,- für den vierten und jeden weiteren Hund.
Die notwendigen Formulare für den Lohnsteuerjahresausgleich 1996 bzw. für die Einkommenssteuererklärung sind ab Anfang Januar auch in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 6 (Meldeamt) erhältlich.
Auch im kommenden Jahr gibt es wieder das Kinderkino im Pfarrheim. Es findet statt am Dienstag, 14. Januar 1997 mit den Filmen „Die Maus und das Motorrad“ (ab 6 Jahren) und „Wallace & Gromit - Die Techno-Hose“ (ab 8 Jahren) und am Dienstag, 18. Februar 1997 mit der Aufführung von „Ronja Räubertochter“ (ab 8 Jahren). Beginn ist jeweils um 15 Uhr.
Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümer für das Räumen und Streuen der Gehwege oder Gehbahnen, die an Ihr Grundstück angrenzen oder das Grundstück erschließen, selbst verantwortlich. Mehrere Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich; ist ein Gehweg nicht vorhanden, ist eine Gehbahn auf der Straße in der Breite eines Gehweges freizuhalten. Die Verpflichteten haben die entsprechenden Flächen an Werktagen von 07.00 - 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08.00 - 20.00 Uhr soweit wie möglich von Schnee und Eis freizumachen und bei Schnee- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, etwa Sand oder Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen, sobald oder so oft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Den genauen Umfang der Arbeiten bestimmt § 10 der Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Dieser lautet:
§10 Sicherungsarbeiten
1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu
bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen- oder starken teigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
2) Der geräumte Schnee oder Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Bevor Sie Ihren Skiurlaub oder Winterurlaub angehen, sollten Sie auch die Gültigkeit von Personalausweis und Reisepaß überprüfen. Die Wartezeit, bis neue Pässe und Personalausweise von der Bundesdruckerei fertiggestellt sind beträgt derzeit ca. 5 Wochen.
Der Schloßweiher steht auch heuer wieder - wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen - für Schlittschuhläufer und Eisstockschützen zur Verfügung. Die Gemeinde wird heuer rechtzeitig die Aufstellung von Toiletten für die Wintersportler veranlassen. Bitte benutzen Sie diese (und nicht anliegende Büsche oder Mauern) und halten Sie sie ordentlich und sauber - sonst gefährden Sie diese Freizeitmöglichkeit für die Zukunft!