Die Gemeindeverwaltung Schwindegg informiert:

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Informationen der Gemeindeverwaltung 22.12.1997

Nr. 06/1997

 

Weihnachts- und Neujahrsgrüße

 

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

Das Jahr nähert sich dem Ende. Aus Erwartungen sind Erfahrungen geworden. Hoffnungen haben sich erfüllt oder zerschlagen. Dem einen war Erfolg beschieden, der andere sieht sich in seiner wirtschaftlichen und persönlichen Existenz bedrängt oder gar bedroht. Es fällt unter solchen Umständen schwer mit Zuversicht das neue Jahr zu erwarten. Und doch wäre es so wichtig, optimistisch nach vorne zu schauen und alle Resignation zu verdrängen. Jeder neue Tag sollte uns auch neuen Mut und neue Kraft schenken. Leben und Glück haben ihre Gezeiten, wie der Mond und das Meer. Die Wende zum Besseren wird dem einzelnen in aller Regel nicht von heute auf morgen zuteil und sie wird ihm noch weniger in den Schoß fallen. Sie wird aber möglich sein. Wo Vertrauen vorhanden ist und entschlossenes Zupacken von Bescheidenheit ergänzt wird, wo alle Hände ineinandergreifen und jeder das Wohl auch des anderen zur eigenen Sache macht, da eröffnet sich der Weg zum Glück, Sorglosigkeit und Zufriedenheit. Von diesem Weg sollten wir uns nicht abbringen lassen. Ich danke allen, die im zu Ende gehenden Jahr zum Wohle der Gemeinschaft beigetragen haben. Ich anerkenne die Leistung derer, die uns - mancher Enttäuschung zum Trotz - erfreuliche Erfolge gebracht haben. Unter dem Strich können wir zufrieden sein. Es wäre schön, würde das neue Jahr insoweit auf Kontinuität achten.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein friedvolles glückliches und vor allem gesundes neues Jahr.

Georg Huber, 1.Bürgermeister

 

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung zum Jahreswechsel

Die Gemeindeverwaltung ist am 22. und 23. Dezember, am 29. und 30. Dezember und am 5. Januar geöffnet. An den Sonn- und Feiertagen, sowie am 24. und 31. Dezember und am 02. Januar bleibt die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Ab 07. Januar 1998 sind wir wieder zu den üblichen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstags von 13.00 bis 18.30 Uhr für Sie da!

Sie erhalten übrigens ab sofort im Meldeamt (Zimmer 6) die Formulare für die Einkommenssteuererklärung 1997!

 

Feiertagsbedingte Verschiebung der Restmüllabfuhr am Jahreswechsel:

Feiertage und der Zwang, den Müll dennoch abzufahren, führen zu einigen Terminverschiebungen:

Die übliche Leerung vom

Mittwoch, 24.12.1997 wird vorverlegt auf Dienstag, 23.12.1997,

Freitag, 26.12.1997 erfolgt erst am Samstag, 27.12.1997,

Mittwoch, 30.12.1997 bleibt,

Freitag, 02.01.1998 erfolgt erst am Samstag, 03.01.1998,

Mittwoch 07.01.1998 erfolgt erst am Donnerstag, 08.01.1998,

Freitag 09.01.1998 erfolgt erst am Samstag, 10.01.1998.

Bitte beachten Sie, daß bei den geänderten Touren sich auch die gewohnten Abfuhrzeiten ändern können.

 

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Bitte beachten Sie: Auch der Wertstoffhof ist am Hl. Abend und Silvester geschlossen. Er ist aber am Samstag, 27.12.1997 geöffnet.

Die Winteröffnungszeiten des Wertstoffhofes sind

Mittwoch 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Rufnummer der zuständigen Polizeidienststelle

In unserer Oktober-Ausgabe haben wir Ihnen die Anschrift der zuständigen Dienststelle der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei in Mühldorf a. Inn mitgeteilt. Seit dem 28. November sind nun beide Dienststellen über eine neue Telefonnummer zu erreichen. Diese lautet für die

Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn, Münchner Str. 51, 84453 Mühldorf a. Inn

und die

Kriminalpolizeistation Mühldorf a. Inn, Münchner Str. 86, 84453 Mühldorf a. Inn

 

jetzt einheitlich 0 8 6 3 1 / 3 6 7 2 0. Natürlich gilt die Notrufnummer "110" weiterhin.

 

Wintersport am Schloßweiher

Der Schloßweiher steht auch heuer wieder - wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen - für Schlittschuhläufer und Eisstockschützen zur Verfügung. Die Gemeinde wird daher auch heuer wieder rechtzeitig die Aufstellung von 2 Toilettenkabinen (Damen u. Herren) für die Wintersportler veranlassen. Bitte benutzen Sie diese (und nicht anliegende Büsche oder Mauern) und halten Sie sie ordentlich und sauber.

 

Hundesteuer

Am 15. Januar wird die Hundesteuer für das Jahr 1998 fällig. In der Gemeinde Schwindegg wird die Hundesteuer durch unseren Gemeindeboten, Herrn Jobst, eingehoben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund bzw. seine Hunde bei der Gemeinde anzumelden. Falls Sie also - mit Hund - neu zugezogen sind oder sich einen Hund zugelegt haben, informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung. Die Steuer beträgt derzeit DM 80,- für den ersten, DM 100,- für den zweiten, DM 150,- für den dritten und DM 200,- für den vierten und jeden weiteren Hund.

 

Wertstoffinseln

Der Zustand, in dem manche Mitbürger die Wertstoffinseln, insbesondere am Bahnhof und am Rathaus hinterlassen, ist schlicht eine Frechheit. Plastikfolien im Papiercontainer, Glühbirnen im Altglas, und der Restmüll samt Bauschutt, Koffer und Kleidung mitten auf die Straße. Karton wird gleich kiloweise gebracht, und wenn er nicht im Stück unterzubringen ist, ebenfalls auf den Boden geworfen.

Die Beseitigung dieser häßlichen Mißstände kostet Geld, viel Geld, Ihr Geld! Helfen Sie mit, damit Ihre Abfallgebühren nicht noch höher steigen! Wir werden, soweit uns die Verursacher bekannt sind, diese zwecks Kostenersatz und Bußgeldern an das Landratsamt weitermelden.

Solange keine Bereitschaft da ist, so primitive Tätigkeiten wie Mülltrennung und Wertstoffsammlung sauber durchzuführen, braucht sich wohl niemand über "Umweltbelastung" und "fortschreitende Umweltverschmutzung" beklagen!

 

Winterdienst, Räum- und Streupflicht

Zur Räum- und Streupflicht das wichtigste in Kürze: Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind nach der entsprechenden Gemeindeverordnung verantwortlich für das Räumen und Streuen der Gehwege oder Gehbahnen vor ihrem Grundstück.

  • Die Verpflichteten haben die entsprechenden Flächen an Werktagen von 07.00 - 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 08.00 - 20.00 Uhr soweit wie möglich von Schnee und Eis freizumachen und bei Schnee- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu bestreuen, sobald oder so oft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr zulässig.
  • Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind so neben der Gehbahn oder dem Gehweg zu lagern, daß der Straßen- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Vorhandene Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind hierbei freizuhalten.
  •  

    Eine den Verkehrsverhältnissen, dem Straßenzustand und der Witterung angepaßte Geschwindigkeit sowie eine umsichtige Fahrweise bewahrt Sie vor unnötigen Schäden und Unfällen, nicht nur im Winter, und erspart Ihnen Streß, Ärger und Kosten.

     

    Problemmüllsammlung - Giftmobil - Einsatzplan

    Bitte trennen Sie Ihren Problemmüll vom Restmüll. Genaue Angaben über die auszusortierenden Stoffe enthalten Faltblätter und die Broschüre "Abfall-Igel" des Landratsamtes, die in der Gemeindeverwaltung aufliegen. Das Giftmobil macht das nächste Mal Halt in Schwindegg am Wertstoffhof am

    Mittwoch, den 04. Februar 1998 von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr.

    Schwindegger Kinderkino

    Das Kinderkino startet in das neue Jahr mit dem Film "Zeit der Schmetterlinge" am 13. Januar 1998 um 15 Uhr im Mehrzweckraum der Schule. Der Film ist ab 6 Jahren freigegeben. Die Filme "Prinz und Prügelknabe" am 10. Februar 1998 und "Der geheime Garten" am 17. März 1998, beginnen auch jeweils um 15 Uhr, sie sind ab 8 Jahren.

    Übrigens: Im Jahr 1997 wurden im Kinderkino wieder 11 Filme gezeigt, insgesamt 325 Besucher nahmen das Angebot war. Die Resonanz war überwiegend sehr positiv. Wir bedanken uns sehr herzlich beim Kreisjugendring und unserer Jugendreferentin und ihren Helfern!

     

    Abwasserentsorgung in Schwindegg; Hofbegehung

    Zu der im Januar bis März 1998 durchgeführten Hofbegehung bei allen nicht an die Kanalisation angeschlossenen Anwesen weisen wir darauf hin, daß die Gemeindeteile, deren Anschluß in nächster Zeit geplant ist, derzeit nicht begangen werden. Es sind dies die Ortsteile Allersheim, Reibersdorf und Kothbach, sowie ggf. durch die Trassenführung berührte Anwesen.

     

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    Impressum:

    Eigendruck im Selbstverlag Gemeinde Schwindegg Telefon 08082 / 93 04 0

    Herausgeber, verantwortlich für den Mühldorfer Str. 54 Telefax 08082 / 93 04 44

    Inhalt: Gemeinde Schwindegg 84419 Schwindegg e-mail: schwindegg@iiv.de