Die Gemeindeverwaltung Schwindegg informiert:

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Informationen der Gemeindeverwaltung 18.03.1999

Nr. 01/1999

 

Jugendbürgerversammlung 1999 in Schwindegg

Alle Kinder und Jugendlichen, etwa von 8 bis 18 Jahren, sind recht herzlich eingeladen zur nächsten Jugendbürgerversammlung. Sie findet statt am

Dienstag, den 23.03.1998 um 18 Uhr

im Pfarrheim Schwindegg

 

Schon manche Anregung aus der Jugendbürgerversammlung konnte umgesetzt werden! Ihr könnt die Arbeit der Gemeinde aktiv mitgestalten!

 

Junges Kino in Schwindegg

Seit einigen Monaten gibt es versuchsweise auch für Jugendliche Kinospaß in Schwindegg, jeweils um 18 Uhr im Pfarrheim. Die nächsten Filme sind am

24.03.1999 "Firda – Mit dem Herzen in der Hand" und am

28.04.1999 "Kenny"

 

Kinderkino in der Schule

Die nächsten Kinderkino-Aufführungen finden statt am 13. April mit "Matilda" (ab 8 J., 95 Minuten) und am 18. Mai mit "Die Story von Monty Spinneratz" (ab 6 J., 90 Min). Weiter geht es am 15. Juni mit "Mein Vater wohnt in Rio" (ab 8 J., 92 Minuten) und am 06. Juli mit "Ein Schweinchen namens Babe" (ab 6 J., 91 Minuten).

Die Aufführungen beginnen jeweils um 15 Uhr im Mehrzweckraum der Schule Schwindegg. Der Eintritt beträgt 2,- DM.

Bitte beachten Sie die Altersfreigaben der Filme im Interesse Ihrer Kinder.

 

Kehren der Gehsteige und Straßen

 

Die Anlieger sind verpflichtet, die Gehsteige regelmäßig zu reinigen, u.a. auch von Sand, Splitt und anderem Streugut (Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Bitte erledigen Sie dies in den nächsten Tagen.

Es genügt dann, wenn Sie das Kehrgut einfach auf die Straße kehren, Sie müssen es nicht entsorgen.

Es wird dann nämlich von unseren Straßenkehrmaschinen, die die Straßen von Streugut reinigt, aufgenommen. Als Termin für die Straßenreinigung ist der Zeitraum ab 22.03. - 01.04.99 vorgesehen, sofern es aus Witterungsgründen möglich ist.

Am Straßenrand parkende Fahrzeuge verhindern regelmäßig eine Reinigung! Stellen Sie daher Ihr Fahrzeug im betreffenden Zeitraum auf eigenen Parkflächen ab.

 

Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Straßen und Gehwegen.

 

Noch ist es Zeit, Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden, bevor sie wieder in voller Pracht ergrünen. Ihre Grundstücksbepflanzung sollte so gestaltet sein, daß sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragt. Nach dem Gesetz sind Anpflanzungen so anzulegen, daß sie nicht in den Lichtraum der Straßen und Gehwege hineinragen - also keine Verengung der Wege, keine Sichtbehinderungen und auch kein Verdecken von Verkehrszeichen verursachen.

Gehen Sie einfach mal um Ihr Grundstück, und prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen einhalten.

 

 

Hunde und Hundehalter

 

Es häufen sich wieder die Beschwerden über Hunde und manch rücksichtslosen Hundehalter.

Ohne Rücksicht auf Passanten oder spielende Kinder werden Gehsteige und private Wiesen, öffentliche Grünflächen wie auch Spielplätze als Hundeklo mißbraucht. Insbesondere auch landwirtschaftlicher Grasschnitt wird dadurch zum Teil unverwertbar. Würden Sie sich freuen, wenn jemand Ihre Terrasse, Ihren Rasen oder Ihren Gemüsegarten als Klo benutzt, regelmäßig, einfach so ?

Wir bitten Sie als Hundebesitzer auch im eigenen Interesse: nehmen sie Rücksicht auf Kinder und Mitbürger, halten sie Wege und Wiesen frei von Hundekot, nutzen Sie die Möglichkeiten der Hundetoiletten, achten Sie fremdes Eigentum.

Der Ruf nach einer Anleinpflicht für Hunde nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz wird immer lauter - wegen weniger uneinsichtiger Hundebesitzer.

Nehmen Sie sich ein Beispiel an verantwortlichen Hundebesitzern, die etwa den Dreck ihrer Hunde wieder entsorgen, ihre Hunde bei Bedarf an die Leine nehmen und auf gute Erziehung bei ihrem Hund achten.

 

 

Hundesteuer und Hundemarken

 

Übrigens: Sollten Sie Ihre Hundesteuer für diese Jahr noch nicht bezahlt haben, oder Ihren Hund noch nicht angemeldet haben, bitten wir, dies in den nächsten Tagen nachzuholen. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer, und am Jahresanfang fällig!

Kennzeichnen Sie Ihren Hund mit der Hundemarke, dann kann auch bei einem entlaufenen Hund der Eigentümer ermittelt werden, und Sie erhalten Ihren Hund wieder zurück, anstatt daß dieser irgendwo in einem Tierheim auf Vermittlung wartet!

 

 

Hochwasserschutz in Schwindegg

 

Wir weisen darauf hin, daß die Vorsorge gegen Hochwasser grundsätzlich Sache jedes Grundstückseigners selbst ist, dessen Grundstück im bekannten Bereich von Überschwemmungen liegt. Dazu gehört es natürlich, entsprechende Schutzeinrichtungen vorrätig zu halten, wie z.b. Sandsäcke oder Sand zum Füllen derselben. Selbstverständlich werden Gemeinde und Feuerwehr im Katastrophenfall tätig, aber ob im Einzelfall Hilfe gerade für Ihr Grundstück zur Verfügung steht, oder ob gerade Personen zum Sandholen und Sandsäcke füllen zur Verfügung steht, bleibt dahingestellt.

Sandsäcke können sie im übrigen auch in der Gemeindeverwaltung erwerben.

Auskunfts- und Beratungstermine der LVA und BfA

 

Die LVA und BfA halten einmal im Monat einen Beratungstag zu Rente und Rehabilitation in Mühldorf a. Inn ab. Die nächsten Termine sind 22.März, 26. April, 28. Juni und 26. Juli. Die kostenfreie Beratung findet an diesen Montagen jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Mühldorf am Stadtplatz 1 statt.

Zu diesen Terminen ist Voranmeldung erforderlich spätestens eine Woche vorher unter Angabe der Versicherungsnummer unter der Rufnummer 08631/699343

Straßenverkehrsordnung

 

Bitte beachten Sie zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer insbesondere aber der Kinder folgendes:

An Linienbussen und Schulbussen darf auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Linienbusse und Schulbusse, die sich einer Bushaltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

An Linienbussen und Schulbussen, die an gekennzeichneten Haltestellen halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, daß eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf der selben Fahrbahn.

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Innerhalb dieses Bereichs gilt:

Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.

Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Landwirtschaftszählung 1999

Bei 175000 landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern, darunter über 70 in Schwindegg, ist in April/Mai diesen Jahres wieder eine Landwirtschaftszählung nach dem Agrarstatistikgesetz durchzuführen. Für die Betroffenen besteht Auskunftspflicht.

Die betroffenen Betriebe werden von der Gemeindeverwaltung direkt über den Ablauf und die benötigten Daten informiert.

 

Giftmobil

 

Das Giftmobil des Landkreises Mühldorf macht wieder Halt in Schwindegg am

 

Mittwoch, dem 07. April 1999

von 15:30 bis 16:00 Uhr am Wertstoffhof.

 

Angenommen werden Problemabfälle in haushaltsüblichen Mengen, z.B.

Lacke, Holzschutz- und Imprägniermittel, Abbeizmittel, Altfette, Lösungsmittelgemische, Verdünner, Terpentin, Spiritus und Glycerin, Säuren, Laugen, Reiniger und Entkalker, Pflanzenschutzmittel, Medikamente. Eine Übersicht finden Sie im Abfalligel

Nicht angenommen werden Altöle, Munition und Sprengkörper, Feuerlöscher, Reifen, Tierkadaver.

Bei Unklarheiten oder Fragen zu gewerblichen Abfällen wenden Sie sich an den Abfallberater im Landratsamt Mühldorf a. Inn, Tel. 08631/699-790 oder an die Gemeindeverwaltung.

 

 

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

 

Bitte beachten Sie, daß sich mit der Umstellung auf die Sommerzeit auch die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Schwindegg wieder ändern.

Die Umstellung erfolgt heuer am Wochenende von 27. auf 28. März!

Sommeröffnungszeiten :

Montag 17.00 - 19.00 Uhr Freitag 15.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Samstag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Restmüllabfuhr an Ostern und Pfingsten

In der Karwoche wird die Restmüllabfuhr jeweils um einen Tag vorverlegt (Mittwoch, den 31.03.statt Donnerstag, Donnerstag, den 01.04. statt Freitag), in der Osterwoche wird die Restmüllabfuhr jeweils um einen Tag verschoben (Donnerstag auf Freitag, den 09.04., Freitag auf Samstag, den 10.04.).

Ebenso verschiebt sich die Restmüllabfuhr um einen Tag nach Christi Himmelfahrt, nach Pfingsten und nach Fronleichnam.

Insbesondere dann, wenn sich die Restmüllabfuhrtermine verschieben, können sich auch die Zeiten verschieben, stellen Sie daher Ihre Tonne rechtzeitig, gegebenenfalls schon am Vorabend bereit.

Impressum:

Eigendruck im Selbstverlag Gemeinde Schwindegg Telefon 08082 / 93 04 0

Herausgeber, verantwortlich für den Mühldorfer Str. 54 Telefax 08082 / 93 04 44

Inhalt: Gemeinde Schwindegg 84419 Schwindegg E-mail: schwindegg@iiv.de