INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG 29.03.1996
Nr. 02/1996
Vermietung von Wohnungen
Ab 1. Juni 1996 sind noch zwei 3-Zimmerwohnungen, jeweils ca. 78 m2 Wohnfläche mit Kelleranteil und Garage zu vermieten. Interessenten können sich im Rathaus (Zimmer 1) melden. Der Mietpreis beträgt 10,-- DM pro Quadratmeter Wohnfläche zzgl. Nebenkosten.
Verkauf von Baugrundstücken
Im Baugebiet Ebernhölzl (Teil III), günstige Lage zum Bahnhof, sind derzeit noch vier Baugrundstücke zu vergeben. Die Grundstücke sind voll erschlossen und bebaubar. Im Baugebiet Hofmühle ist noch ein Grundstück für ein Mehrfamilienhaus verfügbar. Interessenten können in der Gemeindeverwaltung (Zimmer 1) nähere Informationen über Kaufpreis, Lage und Kaufbedingungen erfahren.
Anbringung von Hausnummernschilder
"Die Hausnummer muß in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Befindet sich der Hauseingang an der Straßenseite, ist sie unmittelbar rechts neben der Eingangstüre in Höhe der Oberkante der Türe anzubringen. Befindet sich die Eingangstüre nicht an der Straßenseite, ist die Hausnummer straßenseitig an der der Eingangstüre nächstliegenden Ecke des Gebäudes anzubringen. Würde die Einfriedung eine gute Sicht von der Straße aus auf die am Gebäude angebrachte Hausnummer verhindern, ist sie unmittelbar rechts neben dem Haupteingang der Einfriedung zur Straße hin anzubringen." Diese schon fast technische Beschreibung findet sich in der Satzung über die Hausnummerierung der Gemeinde Schwindegg. Diese verpflichtet alle Hauseigentümer, die Hausnummer gut sichtbar anzubringen. Nicht, weil unsere Hausnummernschilder so schön sind, sondern weil das schnelle Auffinden des richtigen Hauses Leben retten kann. Insbesondere ärztlicher Notdienst, Notarzt und Rettungsdienst sind, da meistens ortsfremd, auf die korrekt angebrachte und leicht sichtbare Hausnummer angewiesen. Überprüfen Sie daher bitte gelegentlich, ob das Hausnummernschild richtig angebracht, von der Straße aus gut sichtbar und nicht von Bäumen und Sträuchern überwachsen ist - bevor es zu spät ist.
Ausstellen von Reisepässen und Personalausweisen
Bei der Neuausstellung von Reisepässen und Personalausweisen ist mit einer Wartezeit von 6-8 Wochen zu rechnen. Wegen der zentralen Erstellung kann dieser Zeitraum auch von der Gemeindeverwaltung nicht verkürzt werden. Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Passes oder Ausweises. Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, ist immer eine Neuausstellung erforderlich, eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Zur Antragstellung ist ein Lichtbild und die rechtzeitige persönliche Vorsprache im Rathaus, Zimmer 6 erforderlich.
Kehren der Gehsteige und Straßen
Die Anlieger sind verpflichtet, die Gehsteige regelmäßig zu reinigen, u.a. auch von Sand, Split und anderem Streugut (Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter). Bitte erledigen Sie dies in den nächsten Tagen. Dann genügt es, das Kehrgut auf die Straße zu kehren, und sie müssen es nicht entsorgen. Es wird dann nämlich von unserer Straßenkehrmaschine, die die Straßen von Streugut reinigt, aufgenommen. Als Termin für die Straßenreinigung ist die Woche vor Ostern vorgesehen, sofern es aus Witterungsgründen möglich ist. Am Straßenrand parkende Fahrzeuge verhindern regelmäßig eine Reinigung! Stellen Sie daher ihr Fahrzeug im betreffenden Zeitraum auf eigenen Parkflächen ab.
Sträucher, Hecken und Bäume entlang von Straßen und Gehwegen.
Noch ist es Zeit, Sträucher, Hecken und Bäume zurückzuschneiden, damit Sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Nach dem Bayrischen Straßen -und Wegegesetz sind Anpflanzungen so anzulegen, daß sie in den Lichtraum der Straßen und Gehwege nicht hineinragen, und Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen - also keine Verengung der Wege, keine Sichtbehinderungen und auch kein Verdecken von Verkehrszeichen. Gehen Sie einfach mal um Ihr Grundstück, und prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen einhalten. Schnittgut von Bäumen und Sträuchern, das Sie nicht selbst kompostieren oder verwerten, können Sie in haushaltsüblichen Mengen zu den üblichen Öffnungszeiten am Wertstoffhof abgeben. Sollte sich aufgrund der nicht ordnungsgemäß gepflegten Bepflanzungen ein Unfall ereignen, verletzt sich ein Fußgänger oder Radfahrer an den überstehenden Gehölzen oder wird ein Kleidungsstück beschädigt oder ein Auto verkratzt, haften Sie als Verkehrssicherungspflichtiger mit!
Abfälle und Wertstoffe
Erweitertes Angebot am Wertstoffhof:
Ab April wird an den Wertstoffhöfen des Landkreises Mühldorf a. Inn auch die Sammlung von Schuhen durchgeführt. In den Sammelbehältern können tragbare und schadhafte Schuhe, sowie sämtliche Lederartikel (Ledertaschen, Lederbälle, Lederhandschuhe, Ledermützen etc.) jedoch keine Skischuhe aus Kunststoff
abgegeben werden.
Feiertagsbedingte Verschiebung der Restmüllabfuhr:
In der Karwoche (1.-5. April) wird die Restmüllabfuhr jeweils um einen Tag vorverlegt, in der Osterwoche (8.-12. April) wird die Restmüllabfuhr jeweils um einen Tag verschoben. Die übliche Leerung vom Mittwoch, den 1. Mai erfolgt am Donnerstag, die vom Freitag, den 3. Mai erfolgt am Samstag, also jeweils einen Tag später. Die Leerung vom 17.05.96 verschiebt sich wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt auf den 18.05.96.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
Bitte beachten Sie, daß sich mit der Umstellung auf Sommerzeit vom 30. auf 31. März auch die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Schwindegg wieder ändern. Die Sommeröffnungszeiten sind: Montag 17.00 - 19.00 Uhr Freitag 15.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Problemmüllabfuhr:
Das Giftmobil des Landkreises macht in Schwindegg wieder Halt am 24. April von 10.30 Uhr bis 11.00 Uhr am Wertstoffhof. Die Substanzen, die vom Giftmobil angenommen werden, entnehmen Sie bitte dem Abfall-Igel oder dem Merkblatt zur Problemmüllsammlung. Ob Energiesparlampen, ölhaltige Abfälle, Pflanzenschutzmittel oder Chemikalien - bitte beachten Sie:
Þ Belassen Sie Abfälle in den ursprünglichen Behältern
Þ Geben Sie die Problemabfälle direkt beim Fachpersonal ab, Stellen Sie sie nicht außerhalb der Sammelstellen ab.
Þ Liefern Sie die Abfälle nach Sorten getrennt an.
Schulbusverbindung zum Gymnasium Dorfen und zur Realschule Taufkirchen/Vils
Für Irritationen sorgten in den letzten Wochen Gerüchte, die Busverbindung zum Gymnasium Dorfen und zur Realschule Taufkirchen aus Schwindegg würde nicht mehr aufrechterhalten. Dazu gibt es aus dem Landratsamt und dem Gymnasium Dorfen folgende Stellungnahmen: Die Buslinie der Fa. Kalb, die die genannte Strecke bedient, ist bis Dorfen eine öffentliche Buslinie, ab Dorfen bis Taufkirchen eine Schulbuslinie. Die Genehmigung dafür gilt vorerst fünf Jahre, eine Einstellung ist in der Zeit nur durch das Busunternehmen möglich. Von Seiten des Landratsamtes Mühldorf bestehen keine Erwägungen, die Fahrtkosten für diese Linie nicht mehr zu erstatten oder auf die Linie Einfluß zu nehmen. Die Verbindung zu den normalen Unterichtszeiten wird es auch zukünftig geben. Wegen der großen Schülermenge gab es zeitweise überfüllte Busse. Daher werden seit Beginn des Schuljahres zwei Busse eingesetzt. Eine Änderung ist derzeit nicht zu erwarten.
Kommunalwahlen am 10. März; Ergebnis der Bürgermeisterwahl
Bei den Bürgermeisterwahlen am 10 März wurde folgendes Ergebnis festgestellt:
Wahlberechtigte
2367
abgegebene Stimmen
1711
ungültige Stimmen
37
von den gültigen Stimmen entfallen :
Wahlvorschlag Bewerber Stimmen Prozent
Nr. 1 CSU Huber Georg 1038 62,01
Nr. 2 SPD Hennersdorf Britta, 484 28,91
Nr. 3 GRÜNE Ackermann Philipp, 152 9,08
Wiedergewählt im ersten Wahlgang mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen: Georg Huber
Kommunalwahlen am 10. März; Ergebnis Gemeinderatswahlen
Das Ergebnis der Kommunalwahlen am 10. März ist auf der folgenden Seite abgedruckt. Der Gemeinderat besteht in der nächsten Periode aus dem ersten Bürgermeister und sechzehn gewählten Mitgliedern. Die gewählten Bewerber der jeweiligen Wahlvorschläge sind fett gedruckt. Die Amtszeit des neuen Gemeinderates beginnt am 1. Mai.
Wahlberechtigte 2367 abgegebene Stimmzettel 1711 entsprechend einer Wahlbeteiligung von 72,3 %
abgegebene gültige Stimmen 24778 ungültige Stimmzettel 54 unverändert angenommene Stimmzettel 224
lf Name Sti lf Name Sti lf Name Sti lf Name Sti lf Name Sti d. m- d. m- d. m- d. m- d. m- Nr men Nr men Nr men Nr men Nr men . . . . . CSU SPD Grüne FWG/UWG Einig Walkersaich / Wörth 1 Gradl 709 1 Hennersdorf 899 1 Ette Frank 427 1 Folger Hermann 1172 1 Seemann 386 Joseph Britta Fulbert 2 Obermeier 679 2 Gentzsch 546 2 Hager 359 2 Kremmer Maria 767 2 Sax Martin 288 Christa Kurt, Gertrud 3 Schmidt 385 3 Günther 513 3 Schmidt 111 3 Unterreitmeier 472 3 Reichl Therese 301 Franz Ingrid Herbert Michael 4 Huber 611 4 Riedlinger 353 4 Kaßner 164 4 Dr. Dürner 950 4 Gabler 224 Robert Peter Renate Karl Matthias 5 Burghart 770 5 Watzl 296 5 Hager 91 5 Empl Martin 649 5 Gruber Johann 274 Franz Ingeborg Hermann 6 Greilmeier 539 6 Loibnegger 197 6 Reyes Liane 95 6 Obermeier 555 6 Neumeier 193 Eberhardt. Peter August Mathias 7 Obermaier 335 7 Hnatovic 166 7 Ackermann 282 7 Folger Stefan 458 7 Osner Thomas 214 Angelika, Eva - Maria Philipp 8 Bauer Rita 253 8 Dettenmaier 122 8 Lohmair 77 8 Rohr Horst 507 8 Brandmaier 240 Dieter Andreas Sebastian 9 Marketsmül 293 9 Gentzsch 205 9 Niebauer 166 9 Hartinek Anita 597 9 Hahnreich 204 ler Georg Gerda Michael Gerhard 10 Pointl 273 10 Hennersdorf 278 10 Reichmann 137 10 Hartl Franz 239 10 Landenhammer 204 Richard Bernd Angelika Klaus 11 Vorbach 317 11 Imm 177 11 Lohmair 90 11 Stempfhuber 358 11 Keller Thomas 160 Günther Jeannine Waltraut Christine, 12 Obermeier 622 12 Huber Peter 285 12 Ette Martine 85 12 Schwarzenböck 334 12 Ostner Alfons 171 - Osl Andreas Ingrid 13 Thalmeier 403 13 Wietzke 99 13 Drexler Anton 208 13 Reinthaler 159 Martin Ingeburg Richard 14 Mücke 316 14 Berndl 104 14 Ess Konrad, 255 14 Königbauer 94 Dieter Peter Martin 15 Kohlmeier 251 15 Schmidt 119 15 Sonnleitner 345 15 Hnatovic Paul 65 Konrad Roswitha Alois 16 Fuchs 180 16 Watzl Willi 92 16 Bauer Franz 164 16 Brandlmeier 100 Alois Helmut Gesamt 6936 4451 2084 8030 3277 in Prozent 27,99 17,96 8,41 32,41 13, 23 Sitze 5 3 1 5 2