INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG 12.09.1996
Nr. 03/1996
Jugendbürgerversammlung 1996 in Schwindegg
Alle Kinder und Jugendlichen, die an der Gestaltung der Gemeindepolitik mitwirken wollen, Anregungen haben oder Informationen wollen, die der Schuh irgenwo drückt, oder die einfach neugierig sind, die dem Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung einmal die Meinung sagen wollen, oder die ein paar gute Vorschläge auf Lager haben, alle die zur Bürgerversammlung noch nicht gehen dürfen - oder wollen, etwa von 8 bis 18 Jahren, sind recht herzlich eingeladen zur Jugendbürgerversammlung.
Sie findet heuer statt am
Vorankündigung
Die Bürgerversammlung für die Gemeinde Schwindegg findet heuer voraussichtlich am Donnerstag, den 14. November 1996 um 20 Uhr statt. Eine Einladung erfolgt noch.
Schulweghelfer gesucht
Der Weg zur Schule ist an manchen Stellen nicht frei von Gefahren. Um den Schülern einen sichereren Schulweg zu ermöglichen, suchen wir Personen, die morgens und mittags eine halbe Stunde zur Verfügung haben, und bereit sind, für die Kinder aktiv zu werden.Wer Interesse hat, melde sich bitte bei der Jugendreferentin Christina Obermeier, Tel. 5039.
Parken auf Gehwegen
Immer wieder gefährden in der Ortsmitte von Schwindegg sorglos auf den Gehsteigen haltende und parkende Fahrzeuge insbesondere die Kinder: Bei zugeparkten Gehsteigen müssen die Kinder, unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf die Straße ausweichen, und sind dort durch den Verkehr gefährdet. Wenn Sie wegen Ihrer dringlichen Geschäfte schon nicht die Parkplätze anfahren können, sollten Sie wenigstens auf der Straße
halten. Das behindert und verlangsamt zwar den Verkehr, ermöglicht aber den kleinen Fußgängern und Radfahrern - und auch Eltern mit Kinderwagen - das problemlose und ungefährdete Passieren auf dem Gehweg.
Denken Sie daran, daß gerade in nächster Zeit viele ABC-Schützen als neue und noch unsichere Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Insbesondere zum Schulbeginn wird die Polizeistation Mühldorf verstärkte Kontrollen durchführen.
Rasen im Ort
Auf den innerörtlichen Straßen Schwindeggs gilt, so nichts anderes bestimmt ist, die Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer. Das gilt nicht nur, wenn der freie Verkehrsfluß behindert ist, sonder überall !Es ist aber grundsätzlich der § 1 der Straßenverkehrsordnung zu beachten der besagt, daß sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Das heißt, daß meistens eine wesentlich geringere Geschwindigkeit als 50 km/h angemessen ist. Wichtiger Hinweis: In allen Siedlungen gilt "rechts vor links"!
Vorbeifahren an Schulbussen
Immer noch - oder schon wieder ? - mißachten einige Verkehrsteilnehmer die Regelungen beim Passieren von Bushaltestellen. Deswegen sei hier nocheinmal an die bereits seit einem Jahr geltenden Regelungen erinnert:
Linienbusse und Schulbusse, die sich einer Bushaltestelle nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. An Linienbussen und Schulbussen, die an gekennzeichneten Haltestellen halten und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Gleichzeitig ist ein Abstand zu halten, der eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließt. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf der Fahrbahn.
Bitte beachen Sie diese Bestimmung der Straßenverkehrsordnung, auch deren Einhaltung dient der Sicherheit der Schüler, und wird in nächster Zeit verstärkt von der Polizei überwacht.
Ergebnisse der „großen Verkehrsschau“
Die dieses Jahr stattfindende große Verkehrsschau, die Besichtigung verkehrstechnisch neuralgischer Punkte durch ein Gremium von Verkehrsfachleuten, wie Polizei und Straßenbauamt, Landratsamt, Verkehrswacht, ADAC, und andere, hat auch in Schwindegg Halt gemacht. Dabei wurden u.a. folgende Punkte besprochen:
Im Bereich der Mühldorfer Straße in der Ortsmitte behindern häufig parkende Fahrzeuge den freien Verkehrsfluß. Die Anordnung eines Halteverbotes würde in diesem engen Bereich zu schnellerem Verkehr führen, und wird daher abgelehnt.
Am Orsteingang aus Richtung Dorfen ist die Einrichtung einer Verkehrsinsel als Querungshilfe ausgeschlossen, weil dort kein Fußgängerverkehr quert. Allein zur Verkehrsverlangsamung darf das Straßenbauamt entsprechende Maßnahmen nicht durchführen. Hier prüft die Gemeinde derzeit, ob eine geänderte Straßenführung im Bereich der neuen Turnhalle möglich ist.
Verkauf von Grundstücken
Im Baugebiet Ebernhölzl sind von der Gemeinde Schwindegg noch zwei Grundstücke für Doppelhaushälften zu verkaufen. Wenn Sie sich für Lage, Größe, Preis und bauliche Nutzung interessieren, erhalten Sie nähere Informationen in der Gemeindeverwaltung (Hr. Weinberger, Tel. 930 411).
überflutungsgefahr durch wild abfließendes Oberflächenwasser
Insbesondere an Ortsrandlagen, also neben Wiesen, äckern und Wäldern kann es zu Wasserschäden durch sogenanntes „wild abfließendes Oberflächenwasser“ kommen. Hiervon spricht man, wenn der Niederschlag von Grundstücken abfließt, die in ihrer natürlichen Sickerungsfähigkeit nicht mehr als unerheblich verändert wurden.
Nach der Rechtsprechung handelt es sich hier um die alleinige Risikosphäre des jeweiligen Anliegers. Für die Kommune besteht hier weder eine allgemeine Hinweispflicht zu den möglicherweise vom Grundstück ausgehenden Gefahren - zumal sie ja diese in der Regel gar nicht kennt -, noch eine Beseitigungspflicht. Es ist allein Sache des potentiellen Käufers und Bauherrn, vor dem Kauf oder Bau selbst Nachforschungen anzustellen,
bzw. danach entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Kinderkino in Schwindegg
Das Kinderkino, das jeden Monat einen Film im Pfarrheim präsentiert, und das sich wachsender Beliebtheit erfreut, hatte nun Sommerpause. Es kommt wieder nach den Sommerferien, am 24. September voraussichtlich mit dem Film „Free Willy - Ruf der Freiheit“ (ab 10 Jahren).
Störungsannahme bei Funk- und Gerätestörungen
Unter der Telefonnummer 0180/ 3 23 23 23 ist für jeden Bürger die Störungsannahme des Bundesamtes für Post und Telekommunikation rund um die Uhr bei Funk- und Gerätestörungen erreichbar. Wenn der Betrieb von Funkanlagen, einschließlich des Empfangs von Hörfunk- und Fernsehprogrammen gestört ist, oder sich elektrische Geräte sich gegenseitig beeinflussen, können diese Störungen über die zentrale Rufnummer gemeldet werden. Geschultes Personal versucht bereits am Telefon, die Störung grob einzugrenzen. Bei Bedarf wird dann der Meßwagen des Bundesamtes für Telekommunikation eingesetzt, um die Störungsquellen zu lokalisieren, denn auch lebensrettende Funkdienste wie Rettungsdienst oder Feuerwehr könnten gestört sein. Natürlich gehören defekte Fernsehantennen oder Antennenkabel nicht zum Einsatzbereich des Bundesamtes! Diese Störungen müssen nach wie vor vom Fernsehfachbetrieb beseitigt werden.
Beseitigung von Speiseabfällen
Speiseabfälle aus Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sind nach §7 Abs. 1 Tierkörperbeseitigungsgesetz grundsätzlich in Tierkörperverwertungsanstalten zu entsorgen. Diese Vorgaben sind auch bei Volksfesten und sonstigen Festveranstaltungen, also auch bei Straßen- und Vereinsfesten zu beachten. Ausnahmen von dieser Vorschrift kann nur das Landratsamt Mühldorf a. Inn genehmigen.Im Landkreis Mühldorf stellt die TVA St. Erasmus entsprechende Sammelbehälter und Verwertungsmöglichkeiten bereit.Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 08638/7743.
Serviceangebot an der Fahrkartenausgabe in Schwindegg
Die Deutsche Bahn AG hat darauf hingewiesen, daß bereits seit Juni für den Verkaufsdienst eine Reiseberaterin, Frau Hudnik, eingesetzt wird. Damit wird auf den ständig zunehmenden Personenverkehr am Bahnhof Schwindegg und die wachsende Bevölkerung in Schwindegg, Obertaufkirchen und Buchbach reagiert. Die Beraterin steht am Montag von 5:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:40 bis 15:30 Uhr zur Verfügung, Dienstag bis Donnerstag von 06:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:40 Uhr bis 15:30 Uhr, sowie am Freitag von 06:00 bis 12:00 Uhr. Die Bahn AG empfiehlt, gerade diese Zeiten für aufwendige und umfangreiche Informationen und Bestellungen zu nützen. In der übrigen öffnungszeit steht der Fahrdienstleiter zur Verfügung, der allerdings überwiegend den Zugverkehr abzuwickeln hat.
Angebot der Dorfhelferinnen
Nicht nur für landwirtschaftliche Haushalte oder für besondere Notlagen stehen die sog. Dorfhelferinnen zur Verfügung. Weithin unbekannt ist, daß jeder Privathaushalt für einen befristeten Zeitraum die Hilfe und Unterstützung in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei Krankheit, aber auch bei Kuraufenthalten übernehmen die Versicherungsträger zum Teil auch die Kosten dafür. Selbstverständlich kann Hilfe nur im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten geleistet werden, und haben Notfälle Priorität. Für den Raum Schwindegg stehen ausgebildete Dorfhelferinnen zur Verfügung. Auskünfte zum Einsatz und zu sonstigen Fragen erteilt die Betreuerin, Frau Therese Reichl, Schafdorn (Tel. 08086/8474)
Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung
Mit Anregungen und Informationen zur Nachbarschaftshilfe im Zusammenhang mit vorbeugender Kriminalitätsbekämpfung tritt die Polizei der Verband der Schadensversicherer e.V. derzeit an die öffentlichkeit. Ein Faltblatt unter dem Aktionstitel „Vorsicht! Wachsamer Nachbar“ und „Augen auf für Nebenan“ liegen für Interessierte im Rathaus auf. Hierin informieren die Aktionsteilnehmer über die Organisation von Nachbarschaftshilfe und über Vorbeugung. Nachbarschaftshilfe ist nicht nur in der Ferienzeit interessant.
Umweltaudit
Am 15. Dezember 1995 ist das Umweltauditgesetz in Kraft getreten. Gewerbliche Unternehmen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus sich zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes verpflichten, haben die Möglichkeit, sich begutachten zu lassen, und dann mit einem EG-einheitlichen Umweltzeichen zu werben. Nähere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn oder bei der Gemeindeverwaltung.
Abfälle und Wertstoffe
Altschuhsammlung
An den Wertstoffhöfen werden Altschuhe gesammelt. Nicht angenommen werden Gummistiefel, Skischuhe und stark verschmutzte Schuhe, wie etwa Stallschuhe! Die Schuhe sollen trocken und sauber sein.
Müllumladestation in Altmühldorf
Wer Sperrmüll schnell selber entsorgen will oder muß, kann ihn direkt an der Müllumladestation in Altmühldorf, Siemensstraße 16, vorbeibringen. Die Station ist geöffnet Montag bis Donnerstag, 07:30 bis 12:00 Uhr und
12:30 bis 15:00 Uhr, Freitag nur bis 14:30 Uhr. Die Gebühren betragen 704,- DM je Gewichtstonne. Bei Kleinmengen bis 20 kg 15,-- DM, gestaffelt bis 100 kg 70,40 DM.