Wie schon der Presse zu entnehmen war, hat sich in den letzten Wochen der "Seniorenkreis Schwindegg" (Fr. Mitterhofer, Fr. Imm, Fr. Veidt, Fr. Kröner, Hr. Günther, Fr. Reichl, Diakon Salomon) gebildet. Zum Programm der nächsten Wochen schreibt er:
Der Seniorenkreis heißt alle älteren Mitbürger, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, recht herzlich willkommen. Wir möchten uns nun in Zukunft alle 14 Tage an einem Donnerstag nachmittag zu einem buntgemischten Programm treffen. Bis zu den Sommerferien stehen folgende Themen fest:
Am 15.5. treffen wir uns ab 13.30 Uhr zu einem gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Wir werden auch das Programm im Einzelnen vorstellen.
Der 5.6. bietet uns die Gelegenheit, uns mal wieder im Stockschießen zu üben oder einen kleinen Spaziergang zu unternehmen. Bei schlechtem Wetter weichen wir zum Kegeln aus.
Am 19.6 treffen wir uns wieder zu einem zwanglosen Nachmittag. Die Landhebamme Frau Rosa Linner erzählt uns kleine Geschichten aus ihrem abwechslungsreichen Leben.
Zu einer Halbtagesfahrt nach Mühldorf lädt uns der 3.7. ein. Wir besuchen das Heimatmuseum im Lodron-Haus, anschließend sitzen wir noch bei einer kleinen Stärkung gemütlich zusammen. Am 17.7. gibt uns Herr Apotheker Barbarino im Rahmen unseres Treffens im Pfarrheim allgemeine Hinweise und Tips zur Einnahme von Medikamenten und Arzneien.
Bevor wir uns in die Ferien verabschieden, besuchen wir am 26.7. gemeinsam das Konzert der Schwindegger Musikkapelle im Rahmen der "Schwindegger Festwoche" zur Einweihung der neuen Zweifachturnhalle.
Wir hoffen, wir haben ein reichhaltiges Programm für Sie ausgearbeitet. Besuchen Sie uns doch heute, am 15. Mai ganz zwanglos im Pfarrheim!
Ihr Seniorenkreis Schwindegg.
Planmäßig laufen derzeit die Bauarbeiten an der Zweifachturnhalle, so daß mit einer termingemäßen Fertigstellung zu rechnen ist. Mit einer Reihe von Veranstaltungen soll die Fertigstellung gebührend gefeiert werden. Reservieren Sie also schon jetzt in ihrem Terminkalender die Woche von 25.07. bis 02.08.1997.
Die Einweihung soll am 25.07. vormittags stattfinden. Am Abend veranstaltet dann der Kulturkreis ein Klavierkonzert im Pfarrheim. Zu einem Jubiläumskonzert "10 Jahre Blaskapelle Schwindegg" lädt die Blaskapelle am Samstag, 26.07. ein. Musikalisch unterstützt wird die Blaskapelle dabei von den "Kollegen" aus Buchbach. Eine Open-Air-Veranstaltung soll am Sonntag speziell die jüngeren Bürger erfreuen. 3 Bands aus Schwindegg und Umgebung werden ab dem späten Nachmittag den Zuhörern kräftig einheizen.
Die Volksschule wird am Montag und Dienstag mit Schulspiel und Schulsportfest die neue Halle testen. Am Mittwoch ist die Halle für eine Veranstaltung des Sportvereins eingeplant.
Am Freitag veranstaltet der Singkreis Walkersaich ein Chorkonzert unter dem Motto "Lieder der Völker" in der neuen Halle. Am ersten Augustwochenende soll bei einem Tag der offenen Tür jeder die Möglichkeit haben, die neue Sportstätte zu besichtigen.
Für die Vorbereitung des Open-Airs werden noch Mitorganisatoren ab 16 Jahren gesucht. Wer gerne mithelfen mag, etwas auf die Beine zu stellen, kann sich bei Frau Veidt in der VHS-Geschäftsstelle (Tel. 1817) oder privat melden, oder weitere Erkundigungen einholen.
Die nächste Kinderkino-Aufführung findet statt am 17. Juni 1997 mit "Emil und der kleine Skundi". Die Aufführung ist freigegeben ab 6 Jahren. Sie beginnt um 15 Uhr im Pfarrheim. Achtung: Für die Mithilfe und Aufsicht bei den Filmvorführungen suchen wir noch Freiwillige. Wer mitmachen mag, kann sich an die Gemeindeverwaltung wenden, oder direkt an die Jugendreferentin, Frau Christa Obermeier, Tel. 5039.
Bitte geben Sie Ihre Lohnsteuerkarte 1996, wenn sie sie nicht für die Einkommensteuererklärung benötigen, bei der Gemeinde Schwindegg ab. Diese werden dann an das Finanzamt zurückgegeben und dienen statistischen Zwecken. Aus diesen statistischen Ermittlungen werden in bestimmten Jahren die Einkommenssteueranteile der Gemeinden ermittelt. Helfen Sie mit.
Ab sofort ist die Gemeindeverwaltung Schwindegg auch im Bürgernetz und Internet präsent. Unser Informationsangebot finden Sie unter "http://www.bns.baynet.de/schwinde/verwalt". Wenn Sie Zugriff auf das Internet haben, nutzen Sie doch die zusätzlichen Informationsmöglichkeiten rund um die Uhr. Über Email erreichen Sie uns unter schwindegg@iiv.de. Anschlußmöglichkeiten zum Ortstarif im Bürgernetz bietet der Trägerverein der Bürgernetze im Inn-Isen-Vils-Kreis (Antragsformulare liegen in Schwindegger Geschäften aus).
Für eine Bewirtung mit Speisen oder Getränken ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig. Bei "besonderem Anlaß" kann diese auch im vereinfachten Verfahren gewährt werden. Betroffen sind hierbei in erster Linie Vereinsveranstaltungen. Auch bei gemeinnützigen Vereinen und auch bei der Abgabe nur an Vereinsmitglieder zu einem Preis, der über den Selbstkosten liegt, ist eine entsprechende gewerbliche Tätigkeit gegeben. Behörden sind gehalten, auch aufgrund Inseraten, Handzettel und Plakaten solche Veranstaltungen zu überprüfen, und ggf. an das Landratsamt weiterzumelden, denn eine nicht rechtzeitige Anmeldung wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Setzen Sie sich also bitte rechtzeitig mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung, und klären Sie mit uns ab, ob eine Veranstaltung genehmigungspflichtig ist, und welche Genehmigungen notwendig sind.
Die Kleineinleiterabgabe für Abwasser wird von der Gemeinde im Frühjahr 1998 für das Jahr 1997 eingehoben. Stichtag für die Bewertung ist dabei der 30.06.1997.
Mit der Änderung des Abwasserabgabegesetzes zum 01.04.1996 können nun Kleineinleiter von der Kleineinleiterabgabe befreit werden, wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden:
Das Abwasser wird in einer Abwasserbehandlungsanlage (Dreikammergrube o.ä., amtlich oder durch private Sachverständige abgenommen) behandelt und der Schlamm wird einer dafür geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zugeführt (mindestens einmal jährliche Abfuhr), oder - in der Landwirtschaft -nach den Bestimmungen der Klärschlammverordnung entsorgt wird.
Ein Landwirt, der den Fäkalschlamm aus seiner Kleinkläranlage auf betriebseigene (eigene und gepachtete) Flächen ausbringt, ist also dann von der Kleineinleiterabgabe befreit, wenn die Anforderungen der Klärschlammverordnung erfüllt werden. Nach der Klärschlammverordnung müssen diese Schlämme vor dem Aufbringen auf verschiedene Parameter analysiert werden (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, AOX, Stickstoff, Phosphat, Kali, Magnesium und Trockenrückstand), die Ergebnisse den Fachbehörden mitgeteilt werden.
Sie können also für das Jahr 1997 von der Abwasserabgabe für Kleineinleiter befreit werden, wenn sie der Gemeindeverwaltung die entsprechenden Nachweise (Abnahme der Kleinkläranlage, Entsorgungsbeleg für Fäkalschlamm oder Erklärung, daß der Fäkalschlamm auf eigenen Flächen fachgerecht ausgebracht wird und Untersuchungsergebnis der Schlammanalyse) bis Januar 1998 vorlegen.
Wie die letzten Jahre hat die Jugendreferentin auch heuer wieder ein - wie wir meinen attraktives - Angebot aus den Beiträgen der einzelnen Vereine und Institutionen zusammengestellt. Offen ist noch, ob heuer auch Badefahrten durchgeführt werden sollen. Auf der einen Seite steht der immer wieder geäußerte Wunsch, diese Fahrten durchzuführen, auf der anderen Seite die äußerst schwache Beteiligung in den vergangenen Jahren. Wir werden also die Fahrten durchführen, wenn sich genügend "Badewillige" bei uns melden. Die Fahrten würden wieder 2,- pro Fahrt kosten, und Dienstag nachmittags bei schönem Wetter stattfinden.
Wie jedes mal mochte der eine oder andere unseren Ankündigungen im letzten Informationsblatt nicht trauen. Aber es stimmt tatsächlich: Mit Umstellung auf die Sommerzeit gelten im Wertstoffhof Schwindegg wieder die (alten)
Sommeröffnungszeiten :
Montag 17.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr Freitag 15.00 - 19.00 Uhr Samstag 09.00 - 12.00 Uhr
Elektrogeräte werden am Wertstoffhof in Schwindegg angenommen. Dabei sind Elektrogroßgeräte erst nach der Entrichtung einer Gebühr anzunehmen, Elektrokleingeräte können jederzeit abgegeben werden. Die Gebühr ist vor der Anlieferung bei den Sparkassen des Landkreises einzuzahlen. Hierfür liegen bei den Geldinstituten und bei der Gemeindeverwaltung vorgedruckte Zahlscheine auf. Die Gebühren sind gestaffelt: Fernseher und PC-Bildschirme pro Stück 37,00 DM Haushaltskühlgeräte pro Stück 50,00 DM Elektrogroßgeräte pro Stück 22,00 DM
"Elektrogroßgeräte" sind Wäschetrockner, Spülmaschinen, Wäscheschleudern, E-Herde, Bügelmaschinen, Elektrobeuler ab 50 Liter, Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Backrohre von E-Herden mit und ohne Kochfeld und ähnliches. Auch zerlegte Großgeräte werden nur gegen entsprechende Gebühr angenommen. Das Personal an den Wertstoffhöfen ist entsprechend informiert.
Kostenfrei angenommen werden Elektrokleingeräte, so etwa Küchenmixer, Kaffeemaschinen, Bügeleisen, Radios, Elektrowerkzeuge, Telefone, Elektromotoren, Elektronikschrott und sonstige im Haushalt vorkommende Elektro- und Elektronikgeräte. Ebenfalls den Kleingeräten zugerechnet werden Kochfelder von Küchenherden.
Zur Zeit wird auch im Bereich der Polizeidirektion Traunstein die Fahrradregistrierung durchgeführt. Jede Dienststelle übernimmt diese Registrierung für Sie. Dabei wird das Fahrrad genau beschrieben, und im Computer erfaßt. Das Fahrrad selbst wird per Aufkleber als "erfaßt" gekennzeichnet. Im Falle eines Diebstahles hat die Polizei die gesamten Daten zur Verfügung, und kann sie sofort in den Fahndungscomputer einstellen. Wenn ein Fahrrad gefunden wird, kann die Polizei sofort den Eigentümer ermitteln, wenn das Rad erfaßt ist.
Sie benötigen zu Ihrem Fahrrad den Kaufbeleg, die Beschreibung (Formulare liegen auch im Fundamt der Gemeinde auf!) und einen Ausweis. Für weitere Informationen steht Ihnen der "Fahrradsachbearbeiter" der Polizeiinspektion Mühldorf zur Verfügung.