INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG 24.09.1997
Nr. 04/1997
Zahlreiche Anregungen haben die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen auf den vergangenen Jugendbürgerversammlungen vorgebracht. Alle, die neue Anregungen haben oder Informationen wollen, die neugierig sind, die dem Bürgermeister oder der Gemeindeverwaltung einmal die Meinung sagen wollen, oder die wissen wollen, was aus ihren Vorschlägen geworden ist, alle die noch nicht zur Bürgerversammlung gehen dürfen - oder wollen, etwa von 8 bis 18 Jahren, sind recht herzlich eingeladen zur nächsten Jugendbürgerversammlung.
Sie findet statt am
Großen Spaß und Abwechslung bereitete vielen Kindern, was im Rahmen des Ferienprogrammes geboten war. Die Gemeinde Schwindegg bedankt sich daher recht herzlich bei ihren Jugendreferenten Christa Obermeier und Martin Empl, bei den Organisatoren, Trägern und finanziellen Unterstützern der Veranstaltungen und besonders bei den zahlreichen Betreuern aus den Vereinen, die die Kinder während der Veranstaltungen in ihre Obhut genommen haben: Goldaria-Schützen Schwindegg, Kegelverein Schwindegg, Landjugend Schwindegg, Tennisclub Schwindegg, Sportverein Schwindegg, Radl-Verein Schwindegg, Kreisjugendring Mühldorf a. Inn, Frauen-Union Schwindegg, CSU-Ortsverband Schwindegg und das Sanatorium Augustinum Schwindegg.
Im Baugebiet Ebernhölzl sind noch zwei Grundstücke zu vergeben, das eine ist bebaubar mit einer Doppelhaushälfte, das andere mit einem einzelstehenden Wohnhaus. Interessenten erhalten nähere Informationen über Lage, Bebaubarkeit und Preise im Rathaus, Zimmer Nr. 1.
Die Deutsche Post AG hat darauf hingewiesen, daß die tägliche Leerung der Briefkästen im Ortsbereich (Bahnhof, Watzmannstraße, Pappenhaimstraße) ab 15.09.1997 bereits um 13:45 Uhr durchgeführt wird. Die Briefzahlen waren zuletzt zu gering. An der Postfiliale wird um 16 Uhr geleert. Die Nachmittagsöffnungszeiten der Filiale verschieben sich auf 14:15 Uhr - 17:15 Uhr.
Bedingt durch die Bauarbeiten an der Schulhauserweiterung ist die Zufahrt zur Schule derzeit sehr eingeschränkt. Wir bitten daher um besondere Rücksichtnahme bei der Zufahrt. Im Bereich der Schulstraße unmittelbar vor der Schule ist schon seit Jahren eine verkehrsberuhigter Bereich angeordnet. Zur Sicherheit von Schülern, Eltern und Lehrer weisen wir nochmals darauf hin, welche Regelungen dort gelten (gemäß §42 Abs. 4a Straßenverkehrsordnung):
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Die Gemeinde Schwindegg hat einer vorübergehenden Nutzung des Fahrradübungsplatzes an der Schule für Skateboarder und Inline-Skater zugestimmt, und zwei "Hindernisse" aufgestellt. Erfreulich ist, daß der Platz rege genutzt wird. Weniger erfreulich ist, wie der Platz des öfteren hinterlassen wird: Abfall, Glasscherben, Unrat, Schmierereien, zersplitterte Hölzer, herumstehende Altmöbel ... Der Platz ist zu allererst ein Fahrradübungsplatz. Wenn die Gemeinde einer darüber hinausgehenden Nutzung zustimmt, dann muß diese auch "gemeinverträglich" und erträglich sein. Wenn durch Schmierereien oder Unrat hier unnötige Kosten entstehen, wenn der Zustand der Anlagen für die Nutzer gefährlich ist oder durch das Verhalten einzelner die Nutzung des Platzes und seiner Umgebung beeinträchtigt wird, wird die Gemeinde den Platz sperren! Und selbstverständlich wird auch die Schaffung zukünftiger Freizeitmöglichkeiten davon abhängen, wie mit den vorhandenen umgegangen wird.
Immer wieder gehen Berichte durch die überregionale Presse, daß Gemeindebürger beim selbst organisierten Ausbau - etwa einer Straße - erhebliche Kosten einsparen konnten gegenüber der kommunalen Vergabe. Dies kann durchaus sein, muß aber nicht, es gibt auch Beispiele, wo sich das gemeinsame Engagement nicht rentierte. Wo Sie aber aktiv sparen helfen können, und es für Sie auch keinen besonderen Aufwand bedeutet, ist zum Beispiel die Pflege von Grünbereichen oder der Strasse in unmittelbarer Nachbarschaft Ihres Grundstückes. Kleine Verunreinigungen schnell mal entfernen, einen Grünstreifen beim Rasenmähen mitmähen, einen Böschungsstreifen mitpflegen - das sind sicher keine großen Arbeiten, aber sie summieren sich für unseren Bauhof, noch dazu, wenn zwischen kleinen Einsatzstellen längere Wegstrecken zurückgelegt werden müssen. Unsere Bitte an Sie: Helfen Sie mit, unseren Gemeindebereich auch mit wenig Geld ansehnlich zu erhalten. Helfen Sie, daß mehr aus Ihren Steuermitteln wird, als Rasenschnitt, Gehweg- und Straßenkehren!
Die "Herbstrunde" bei der Problemmüllsammlung hat begonnen. Die nächste Sammlung (gleichzeitig die letzte in diesem Jahr) findet am 22.10.1997 von 11:30 bis 12:00 Uhr am Wertstoffhof Schwindegg statt. Angenommen werden Problemabfälle wie Leuchstoffröhren und Energiesparlampen, Batterien, Lösungsmittel und Lacke, Holzschutz- und Abbeizmittel, Altfette, Terpentin, Reiniger, Fleckentferner, Säuren, Laugen und Salze, Medikamente, Fotochemikalien, Gift und Kosmetika. Bitte beachten Sie auch die Informationen im "Abfalligel", insbesondere für gewerbliche Anlieferungen. Nicht angenommen werden Altreifen, Altöl, Munition und Sprengstoff, alte Feuerlöscher sowie Dispersionsfarben und Lacke, die nach Trocknung als Restmüll entsorgt werden können.
Für Fragen steht das Abfalltelefon des Landkreises Mühldorf zur Verfügung unter der Rufnummer 08631/699-790.
Für das Bauvorhaben "Hochwasserfreilegung Schwindegg, Ausbau Gewässer II. Ordnung Goldach und Gewässer III.Ordnung Ornauer Bach, Gemeinde Schwindegg" ist das Planfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan hierfür (Zeichnungen und Text) und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen zur allgemeinen Einsicht aus im Rathaus Schwindegg, Zimmer 1 in der Zeit von 06. Oktober bis 06. November 1997 während der Dienststunden:
vormittags: Montag - Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr,
nachmittags: Montag - Mittwoch 13.00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag 13:00 - 18:30 Uhr.
Jeder, dessen Belange von der Planung berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bzw. eine Äußerung zu den Umweltauswirkungen der Planung bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist abgeben bei der Gemeinde Schwindegg oder dem Landratsamt Mühldorf a. Inn, Töginger Straße 18, 84453 Mühldorf a. Inn.
Eindringlich möchten wir nochmals alle Grundstückseigentümer aufrufen, Hecken, Sträucher und Bäume, die sicht- und verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd in den Straßenraum, in den Bereich von Geh- und Radwegen und in den Bereich von Sichtdreiecken ragen, zurückzuschneiden. Bei Verkehrsunfällen, die durch sichtbehindernde Sträucher und Bäume verursacht werden, haften Sie persönlich als Grundstückseigentümer! Ob sie dabei - etwa per Mietvertrag - diese Aufgaben übertragen haben, ist nur zweitrangig, und ausschließlich Angelegenheit zwischen den Vertragsparteien. Freizuhalten sind Straßenraum, Gehsteige und Radwege, Kreuzungen und Sichtdreiecke. Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, daß die Hecken und Sträucher zurückgeschnitten werden.
Nach den Sommerferien hat die Kinder-Kino-Herbst-Saison bereits wieder begonnen. Die nächsten Filme und Termine sind:
14.10.1997 Riekes Wildpferd ab 8 Jahren 25.11.1997 Der Indianer im Küchenschrank ab 8 Jahren 16.12.1997 Madita ab 6 Jahren
Der Seniorenkreis hat sein Programm für den Herbst vorgestellt. Es umfaßt folgende Veranstaltungen:
09.10.1997
Besichtigung mit Führung der Pfarrkirche und Marienkapelle in Obertaufkirchen Wanderung (14 Uhr ab Ornauring) und auch Fahrgemeinschaften (14 Uhr 20, Parkplatz bei der Kirche); Beginn : 14:30 Uhr
23.10.1997
Vortrag "Grauer Star - was nun?" von Augenarzt Dr. Radomir Juranek im Pfarrheim Schwindegg
06.11.1997
Kegelnachmittag in der Bahnhofsgaststätte, Beginn 14 Uhr
20.11.1997
gemütlicher Nachmittag bei Kaffee und Kuchen, Spiel und Spaß ab 13 Uhr 30 im Pfarrheim Schwindegg
07.12.1997
Adventsfeier ab 13 Uhr 30 im Pfarrheim Schwindegg
14.12.1997
Besuch des Adventssingens in der Kirche "Mariä Himmelfahrt" in Schwindegg um 19 Uhr, anschließend Treffen im Pfarrheim
Nähere Auskünfte zum Programm und zu den Veranstaltungen erteilen Ihnen Frau Elfriede Mitterhofer, Tel. 478 und Frau Christel Veidt, Tel. 1671 oder 1817.