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INFORMATIONEN DER GEMEINDEVERWALTUNG 31.10.1997

Nr. 05/1997

Einladung zur Bürgerversammlung

Am Donnerstag, den 13. November 1996 um 20.00 Uhr findet in der Bahnhofsgaststätte Stetten-Peters, Schwindegg, eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Gemeindeordnung statt.

Sämtliche Bürger und Gemeindeangehörige der Gemeinde Schwindegg sind hierzu herzlich eingeladen.

Tagesordnung: Tätigkeitsbericht für das Jahr 1997

Bericht über abgeschlossene und laufende Maßnahmen

Vorschau auf die kommenden Jahre

Wünsche, Anträge und Aussprache

Georg Huber
1.Bürgermeister

Bürgerversammlung

Wir bitten Sie, Anträge, die in der Bürgerversammlung am 13. November 1997 behandelt werden sollen, oder Änderungsanträge zur Tagesordnung schriftlich eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Anträge entscheidet die Bürgerversammlung.
Das Wort bei einer Bürgerversammlung kann grundsätzlich nur hier wahlberechtigten Bürgern erteilt werden. Ausnahmen hiervon kann die Bürgerversammlung beschließen. Empfehlungen der Bürgerversammlung werden innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt.

Zuständige Polizeidienststelle für Schwindegg

Nach Auskunft der Polizei häufen sich die Fälle, in denen Bürger die falsche Dienststelle alarmieren oder informieren. Dies kann im Einzelfall zu Verzögerungen oder zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand führen. Die zuständige Dienststelle der Schutzpolizei ist die

Polizeiinspektion Mühldorf a. Inn
Münchner Str. 51, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon 08631/4073

Die zuständige Dienststelle der Kriminalpolizei ist die

Kriminalpolizeistation Mühldorf a. Inn
Münchner Straße 86, 84453 Mühldorf a. Inn
Telefon 08631/4006
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf ausschließlich an diese Dienststellen.

Winterdienst; Räum- und Streupflicht

Die Winterzeit hat sich mit eisigen Temperaturen bereits angekündigt. Darum möchten wir Sie an dieser Stelle auf die wichtigsten Regelungen zur Räum- und Streupflicht aufmerksam machen:
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Verkehrsflächen sind nach der Gemeindeverordnung für die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehbahnen im Winter verantwortlich für das Räumen und Streuen der Gehwege oder Gehbahnen vor ihrem Grundstück. Mietvertragliche Regelungen berühren diese Pflicht und die Verantwortung nicht. Mehrere Eigentümer sind gemeinsam verantwortlich; ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist eine Gehbahn auf der Straße in der Breite eines Gehwegs freizuhalten. Wird die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt, haften ausschließlich die verantwortlichen Grundstückseigentümer!
Die Verpflichteten haben die entsprechenden Flächen an Werktagen von 07.00 - 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08.00 - 20.00 Uhr soweit wie möglich von Schnee und Eis freizumachen und bei Schnee- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen, etwa Sand oder Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen, sobald oder so oft dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Das Streuen von Tausalz ist nur bei besonderer Glättegefahr, etwa an Treppen oder starken Steigungen zulässig.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, daß der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind hierbei freizuhalten.

Der Bauhof der Gemeinde Schwindegg räumt im Zusammenhang mit der Räumpflicht für Gemeindegrundstücke einzelne Gehwege und Radwege im Gemeindegebiet. Die Verpflichtung der Anlieger, für eine ausreichende Räumung und Streuung zu sorgen, entfällt dadurch jedoch nicht. Die Verkehrssicherungspflicht bleibt unverändert bei den Eigentümern der Anliegergrundstücke

Bei stärkeren Schneefällen kann unser Bauhof, der das Räumen und Streuen auf den Gemeindestraßen besorgt, die Straßen nur räumen, wenn Sie Ihre Fahrzeuge auf den vorgesehenen Stellplätzen abstellen und die Straße freihalten. Wenn die Straßen so "beparkt" werden, daß durch das Räumen möglicherweise parkende Autos beschädigt werden könnten, werden entsprechende Straßenzüge nicht geräumt!

Eine den Verkehrsverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit sowie eine umsichtige Fahrweise bewahrt Sie möglicherweise vor Schäden und Unfällen, nicht nur im Winter.

Baugrundstücke

Im Baugebiet Ebernhölzl sind noch zwei Grundstücke zu vergeben, das eine ist bebaubar mit einer Doppelhaushälfte, das andere mit einem einzelstehenden Wohnhaus. Interessenten erhalten nähere Informationen über Lage, Bebaubarkeit und Preise im Rathaus Schwindegg,Zimmer Nr. 1, Tel 08082/930411.

Parken auf Gehwegen

Immer wieder gefährden in der Ortsmitte von Schwindegg sorglos auf den Gehsteigen haltende und parkende Fahrzeuge insbesondere die Kinder: Bei zugeparkten Gehsteigen müssen die Kinder, unsere schwächsten Verkehrsteilnehmer, auf die Straße ausweichen, und sind dort durch den Verkehr gefährdet. Wenn Sie wegen Ihrer dringlichen Geschäfte schon nicht die Parkplätze anfahren können, sollten Sie wenigstens auf der Straße halten. Das behindert und verlangsamt zwar den Verkehr, ermöglicht aber den kleinen Fußgängern und Radfahrern - und auch Eltern mit Kinderwagen - das problemlose und ungefährdete Passieren auf dem Gehweg.

Abwasserentsorgung in Schwindegg; Hofbegehung

In den nächsten Wochen wird voraussichtlich die sogenannte Hofbegehung bei allen nicht an die Kanalisation angeschlossenen Anwesen, deren Anschluß auch in nächster Zeit nicht zu erwarten ist, abgeschlossen. Dadurch sollen die abwassertechnischen Verhältnisse erfaßt werden. Bitte erteilen Sie unseren Mitarbeitern die gewünschten Auskünfte und lassen Sie die notwendigen Besichtigungen zu und halten Sie den Zugang zu den Kleinkläranlagen frei.

Öffnungszeiten des Wertstoffhofes

Bitte beachten Sie, daß sich mit der Umstellung auf die Winterzeit auch die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Schwindegg wieder geändert haben. Die Winteröffnungszeiten sind

Mittwoch 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998

Das Bayrische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat uns gebeten, folgende Presseinformation abzudrucken:

Das Bayrische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sucht 10000 Ein- und Mehrpersonenhaushalte zur Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998. Die Haushalte sollen für drei aufeinanderfolgende Monate im Jahr 1998 ihre Einnahmen und Ausgaben in erprobten Haushaltsbüchern aufzeichnen.
Zu Beginn des Jahres 1998 werden zudem in einem Einführungsinterview Informationen über die Zusammensetzung des Haushaltes, seine Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern, die Wohnsituation u.ä. erfragt. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird bereits seit 1962/63 bundesweit alle fünf Jahre auf freiwilliger Basis durchgeführt. Manche Haushalte haben schon mehrmals an der Erhebung teilgenommen. Ziel der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist es, zuverlässige statistische Informationen über die wirtschaftliche Lage der Haushalte, d.h. ihre Einkünfte, Verbrauchsgewohnheiten, Vermögensbildung und Ausstattung zu gewinnen. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für Analysen und künftige Entscheidungen in Politik und Wirtschaft. Sie stehen aber auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Interessenten an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998 werden gebeten, sich telefonisch unter der Nummer (089) 2119-456 oder schriftlich unter dem Kennwort EVS '98 an das Bayrische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung , 80288 München zu wenden. Sie erhalten dann weitere Informationen. Nach Abschluß der Erhebung gibt es für jeden teilnehmenden Haushalt als Dankeschön eine Geldprämie von 120 DM.

Sammeltermin für landwirtschaftliche Zugmaschinen

Anmeldungen für den Sammeltermin zur Untersuchung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen können noch bis Montag, den 10. November 1997 bei der Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 930416 erfolgen. Es müssen alle Zugmaschinen, die im Frühjahr 1998 vorgefahren werden sollen, gemeldet werden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Lohnsteuerkarten für das Jahr 1998

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 1998 sind zugestellt. Wer eine Lohnsteuerkarte erhalten hat, die nicht benötigt wird, wird gebeten, diese an die Gemeinde zurückzugeben. Anträge auf Lohnsteuerermäßigung liegen im Rathaus, Zimmer 6 auf. Vordrucke zur Einkommenssteuererklärung für 1997 sindn erst ab Anfang Januar 1998 erhältlich.

Gefährdung durch Sträucher und Hecken

Bei Verkehrsunfällen, die durch sichtbehindernde Sträucher und Bäume verursacht werden, haften Sie persönlich als Grundstückseigentümer! Ob dabei - etwa per Mietvertrag - diese Aufgaben übertragen wurden, ist nur zweitrangig, und ausschließlich Angelegenheit zwischen den Vertragsparteien. Freizuhalten sind Straßenraum, Gehsteige und Radwege, Kreuzungen und Sichtdreiecke. Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, daß die Hecken und Sträucher in nächster Zeit zurückgeschnitten werden.


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