![]() |
Kreisgruppe - Wir über uns - Bund Naturschutz, Kreisgruppe Mühldorf |
An den Bundesverkehrsminister Herrn Franz Müntefering
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Eduard Oswald
An die Mitglieder des Verkehrsausschusses
Bundesverkehrswegeplan/Novellierung Bundesfernstraßenausbaugesetz mit Bedarfsplan
Sehr geehrter Herr Bundesverkehrsminister,
sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Stellv. Vorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,
der Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN) wendet sich aus aktuellem Anlaß - auch im Namen der betroffenen BN-Kreisgruppen Altötting, Ebersberg, Erding, Mühldorf/Inn, Rottal-Inn und Passau - mit der dringenden Bitte an Sie, umgehend die vor den Wahlen zugesagte Novellierung des Bundesverkehrswegeplans und insbesondere die Oberprü-fung und Neufassung des Bundesfernstraßenausbaugesetzes mit Bedarfsplan vorzunehmen.
Dazu stellen wir folgenden Antrag:
Der Deutsche Bundestag - Verkehrsausschuß - beschließt, die A 94 von München (For-stinning) über Mühldorf- Simbach/Inn - Pocking (Anschluß A3) aus dem Bedarfsplan für Bundesfernstraßen zu streichen.
In den Bedarfsplan wird dafür alternativ der Ausbau der B 12 alt, und zwar im Ab-schnitt Forstinning - Haag - Mühldorf- Markt (2 - 4) und von Markt bis Pocking (A 3) 2 + 1 aufgenommen.
Der Ausbau der B 12 im Abschnitt Forstinning bis Marktl erfolgt vierstreifig kreuzungs-frei (mit Mittelleitplanke); der Ausbau Simbach - Pocking (A 3) zweistreifig mit abwech-selnder dritter Fahrbahn (2 + 1), vergleichbar B 20 im Bereich A 3 - Straubing.
Die Ortschaften Hohenlinden - Mühldorf- Neuötting (Obb) sind vierstreifig und die Ort-schaften Malching und Tutting (Ndb)- sind zweistreifig zu umfahren.
Im Bereich der Stadt Simbach und der Stadt Pocking sind für die B 12 aus Lärmschutz-gründen Einhausungen vorzusehen.
Begründung:
Die im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen im vordringlichen Bedarf enthaltene A 94 ist aus Gründen des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes entschieden abzulehnen.
Für die insgesamt ca. 140 km lange Autobahn von München bis Pocking (A 3) würden ca. 1.400 ha wertvoller Natur- und Kulturlandschaft irreparabel vernichtet, darunter das Isental im Abschnitt Lengdorf- Dorfen - Ampfing - Erharting, Teile des Inntals im Bereich Neuötting - Marktl - Simbach/Inn - Ering und zahlreiche wertvolle Kleinbiotope im gesamten Streckenab-schnitt.
Ein Ausgleich vernichteter Naturlandschaften und Biotope, wie in den Verfahren angeboten (Straßenbaubehörden/Regierungen) ist nicht möglich. Zu dem großen Landschaftsverbrauch kommt der ökologisch vernichtende Zerschneidungsef-fekt für Fauna und Flora und die Zerstörung großräumiger, naturnaher Kulturlandschaften als Erholungsraum für die dort wohnende Bevölkerung und Touristen.
Zusätzlich würde eine Autobahn nachweislich im PKW und LKW-Verkehr zu einem stark er-höhten Verkaufsaufkommen führen (siehe Prognosen). Dies ist aus Gründen des Umwelt-schutzes (Lärm, Abgase) ebenso entschieden abzulehnen, da die A 94, insbesondere im ober-bayerischen Raum (Isental) und im niederbayerischen Raum (Inntal) Räume treffen würde, die bis jetzt keinem großen Durchgangsverkehr ausgesetzt sind und insgesamt noch eine posi-tive Bilanz im Lärm- und Abgasbereich aufweisen.
Eine verkehrswirtschaftliche Notwendigkeit für den Bau einer Vollautobahn von München über Simbach/Inn bis Pocking (A 3) ist nicht erkennbar.
Die z.Zt. wöchentlich abgegebenen Behauptungen zahlreicher Bürgermeister, Landräte und Heimatabgeordneter, insbesondere aus dem Raum Mühldorf - Altötting - Burghausen, daß die A 94 zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Erhaltung des Chemiedreiecks zwingend erfor-derlich ist, kann nicht nachvollzogen werden.
Die vom BN seit Jahren aufgezeigte Alternative - Ausbau der B 12 vierstreifig kreu-zungsfrei in Oberbayern - würde vollkommen ausreichen, um ein Verkehrsaufkommen bis zu 25.000 Kfz pro Stunde zu bewältigen (siehe Richtlinien BVM).
Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß der Schienenverkehr in der Relation Sim-bach/Inn/Burghausen - Mühldorf- München in Zukunft eine wesentlich größere Rolle spielen und die seit Jahren diskutierte und teilweise zugesagte Modernisierung (zweigleisiger Ausbau, Elektrifizierung) endlich in Angriff genommen werden muß.
Die Entlastung der überaus unfallträchtigen B 12 wird auch vom BN seit Jahren gesehen und unterstützt. Dazu bedarf es aber keiner Vollautobahn; es genügt vollkommen der Ausbau der B 12, wie beantragt.
Im niederbayerischen Abschnitt Simbach/Inn - Pocking (A 3) ist das Verkehrsaufkommen so gering (im Schnitt unter 10.000 Kfz/24 Std.!), daß auf keinen Fall der Bau einer Autobahn, auch nicht einer vierstreifigen Bundesstraße zu rechtfertigen ist. Dieser Abschnitt ist im übri-gen auch nur deshalb in den Letzten Bedarfsplan aufgenommen worden, weil Österreich die Übernahme der A 94 bei Simbach/Braunau abgelehnt und die Innviertler Schnellstraße aus dem dortigen Generalverkehrsplan ersatzlos gestrichen hat.
Es wäre mit den Grundsätzen der Raumordnung- Erhaltung großräumiger Natur- und Kultur-landschaften - Förderung des Fremdenverkehrs - Sicherung schutzwürdiger Innauen (Europa-reservat) unvereinbar, hier eine Autobahn oder autobahnähnliche Fernstraße zu bauen.
Alternativ ist auch im niederbayerischen Raum die Schiene wesentlich stärker einzubinden, u. a. durch den Ausbau der Rottalbahn und die Wiederaufnahme einer Schienenverbindung Sim-bach/Inn - Tutting (Bad Füssing) - Pocking.
Von der rund 140 km langen Autobahn sind bisher genau 31 km unter Verkehr, davon 14 km einbahnig, so daß als Vollautobahn nur 17 km (!) in Oberbayern (München - Forstinning und Alzgern - Marktl) vorhanden sind.
Für die übrigen Abschnitte laufen z.Zt. Planfeststellungsverfahren im Bereich Forstinning - Isental - Ampfing - Mühldorf- Erharting. Im Abschnitt Umfahrung Neuötting sind Baumaß-nahmen eingeleitet. Im Raum Simbach/Inn - Pocking (A 3) ist ein Raumordnungsverfahren eingeleitet und noch nicht abgeschlossen.
Bei diesem Planungsstand ist festzustellen, daß der Deutsche Bundestag - Verkehrsausschuß - jederzeit noch eine Änderung des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen im Sinne unseres Antrages durchführen kann, da nach wie vor 90 % der geplanten Gesamtstrecke nicht gebaut sind.
Bei Beschlußfassung im Sinne unseres Antrages würde keine zeitliche Verzögerung der Baumaßnahme eintreten. Wir verweisen dazu auf das seit Jahren bei den bayer. Behörden vorliegende umfangreiche Verkehrsgutachten des BN für den Ausbau der B 12 von Forstin-ning bis Altmühldorf (vierstreifig), das der renommierte Verkehrsgutachter Dipl.-Ing. Gehr-mann, Darmstadt, erstellt hat.
Dieses Gutachten würde den Planungsbehörden (Oberste Baubehörde, Regierung von Ober-bayern), sofern der Bedarfsplan geändert wird (Ausbau B 12), in die Lage versetzen, innerhalb 2 Jahren die Planung abzuschließen.
Der BN würde im übrigen diese Planung (Ausbau B 12) voll unterstützen und keine Klage einlegen.
Die Finanzierung der ca. 140 km Autobahn mit Gesamtkosten von geschätzt) ca. 1,3 -1,4 Mil-liarden DM ist nach unserer Auffassung in den nächsten 20 Jahren nicht absehbar und dar-stellbar. Dies bedeutet in der Praxis, daß der durchgehende Bau einer Vollautobahn von Mün-chen nach Pocking (A 3) nicht vor dem Jahr 2020 oder später realisiert werden kann.
Die Alternative des BN (Ausbau B 12 vierstreifig in Oberbayern und 2 + 1 in Niederbayern) würde wesentlich weniger kosten und könnte vor allem im besonders wichtigen Abschnitt Mühldorf- Haag- Forstinning, wenn die Bundesmittel bereitgestellt werden, bis 2010 realisiert werden.
Damit wäre den Verkehrsteilnehmern und der Wirtschaft in einem überschaubaren Zeitraum wirksam und nachhaltig geholfen.
Der BN bittet dringend, die seit fast 30 Jahren falsche Weichenstellung - Bau einer Au-tobahn - endgültig aufzugeben und die umweltfreundliche und wesentlich schneller und günstiger realisierbare Alternativlösung - Ausbau B 12 - per Beschluß in den Bebauungsplan für Bundesfernstraßen aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Steininger
Landesgeschäftsführer