Liebe
Tennisfreunde,
die in der letzten Mitgliederversammlung am 23.11.2001
beschlossenen Satzungs- änderungen können in dieser Form nicht
rechtskräftig werden. Wir sind daher gezwungen, eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um über die
neuen, diesmal geprüften Formulierungen abzustimmen.
Die Tagesordnung
sieht folgende Punkte vor: |
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1. |
Satzungsänderungen |
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§6 neu: Der Vorstand
besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer,
dem Kassenverwalter, dem technischen Leiter und dem Jugendleiter. Vorstand
im Sinne des §26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist gerichtlich
und außergerichtlich allein vertretungsberechtigt. Im
Innenberhältnis zum Verein gilt, dass der 2. Vorsitzende zur Vertretung
des 1. Vorsitzenden nur im Falle dessen Verhinderung berechtigt ist. Der
Vorstand wird jeweils ... |
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§ 4/d: Ein
Mitglied kann aus den gleichen wie in c) genannten Gründen durch einen
Verweis oder durch eine Geldbuße bis zum Betrag von DM 100,-- und/oder
mit einer Sperre ... Dieser Betrag soll geändert werden auf Euro
50.-- |
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§ 6: Der
1. Vorsitzende führt die einfachen Geschäfte der laufenden Verwaltung
selbständig. Er darf im übrigen Geschäfte bis zum Betrag von DM
500.-- im Einzelfall, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art
einschließlich ... Dieser Betrag soll geändert werden auf
Euro 250.-- |
2. |
Aussprache zwischen Mitgliedern und Vorstand |
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Der Vorstand möchte
allen Mitgliedern - insbesondere den Senioren - Gelegenheit geben, über
die organisatorischen Änderungen zu Beginn der Saison 2002 (z.B.
Breitensportabend) zu diskutieren. Weitere Themenvorschläge sind
willkommen und können über die Vorstandsmitglieder eingereicht
werden. |
3. |
Sonstige Wünsche und Anträge |
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Der Vorstand hofft
auf eine rege Beteiligung. |
Mit freundlichen
Grüßen
Dietrich
Scheiba (1.
Vorsitzender) |
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