Spiel- und Platzordnung

Benutzung der Tennisanlage
Zur Benutzung der Tennisanlage und des Clubheimes sind alle Mitglieder des TC-Schwindegg berechtigt, die in dem im Clubheim ausliegenden Mitgliederverzeichnis eingetragen sind, sowie Gäste im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder Gastspieler in Begleitung von Mitgliedern (Pkt 4.).
Spielzeiten
Die Plätze stehen für den allgemeinen Spielbetrieb von 6:00 - 22:00 Uhr zur Verfügung.
Die Hauptspielzeiten sind
  • Montags - Freitags ab 17:00 Uhr >
  • Samstags, Sonn- und Feiertags ab 14:00 Uhr
Einschränkungen können sich durch Mannschaftstraining, Verbandsspiele oder Turniere ergeben, worauf dann rechtzeitig durch Aushang hingewiesen wird.
Jugendliche unter 16 Jahren haben in der Hauptspielzeit keine Spielberechtigung, es sei denn, daß sie mit einem Erwachsenen spielen oder die Plätze nicht von Erwachsenen beansprucht werden. Begonnene Stunden dürfen zu Ende gespielt werden. Eine Platzvorbelegung (Pkt 3.) ist auch mit Erwachsenen in der Hauptspielzeit nicht möglich.
Platzvorbelegung
Eine Vorbelegung ist nur für die Plätze 1 und 4 möglich. Wer einen Platz vorbelegen will, muß sich vor dem Spiel in die im Infokasten aushängende Platzbelegungsliste eintragen. Der Eintrag muß vollständig und gut leserlich sein. Jedes Mitglied ist berechtigt, zunächst nur für 1 Stunde (bei Doppel oder Forderungsspielen 2 Stunden) ein Spielfeld zu reservieren. Eine weitere Vorbelegung kann erst nach der abgelaufenen, vorbelegten Spielzeit erfolgen, nicht aber für denselben Tag. Eine Vorbelegung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Platz 10 Minuten nach Beginn der reservierten vollen Stunde noch nicht benutzt wird.
Samstags ab 14:00 Uhr ist keine Vorbelegung der Plätze möglich. Auf den Plätzen 2 und 3 kann ohne Vorbelegung gespielt werden, allerdings ist vor Spielbeginn die Anfangszeit auf der dazugehörigen Spielzeituhr einzustellen. Die maximale Platzbelegungszeit beträgt 1 bzw. 2 Stunden (siehe oben), sofern andere Spieler Bedarf für diesen Platz anmelden.
Gastspieler
Jedes Mitglied des TC-Schwindegg ist berechtigt, mit Gastspielern auf der Anlage zu spielen, wobei eine Platzvorbelegung nur außerhalb der Hauptspielzeiten möglich ist. Das Mitglied ist verpflichtet, sich und seine Gäste (Vor- und Nachname) vor Spielbeginn in die im Clubheim ausliegende Gästeliste einzutragen. Bei Nichteintragung wird die doppelte Pauschale erhoben bzw. nach Absatz 10 der Spiel- und Platzordnung vorgegangen.
Je Platz und Stunde wird eine Gastspielpauschale von DM 10,erhoben, unabhängig von der Anzahl der Gastspieler, die mit dem/den Vereinsmitglied(ern) spielen. Ab der sechsten Stunde in der laufenden Saison mit dem gleichen Gastspieler erhöht sich diese Pauschale auf DM 25,--. Jugendliche zahlen jeweils die Hälfte. Diese Beiträge werden den in der Gästeliste eingetragenen Mitgliedern einmal jährlich in Rechnung gestellt.
Jedes Mitglied ist für seine Gäste verantwortlich!
Verhalten auf der Tennisanlage
Auf den Plätzen darf nur in tennisgerechter Spielbekleidung (Tennisschuhe) gespielt werden. Die offizielle Farbe der Spielkleidung ist weiß.
Die Benutzung des Clubheimes ist im einzelnen in der Heimordnung geregelt, die dort aushängt.
Diejenigen Spieler, die die Tennisanlage zuletzt verlassen, haben für die ordnungsgemäße Absperrung des Clubheimes (Fenster und Türen) und der Zugänge zur Tennisanlage Sorge zu tragen.
Zum Abstellen von PKWs sind vorrangig die Parkplätze an der Rimbachstraße zu benutzen. Fahrräder sind in die vorhandenen Ständer einzustellen. Die Einfahrt zur Tennisanlage ist freizuhalten!
Platzpflege
Bei heißem Wetter bzw. trockenem Platz ist der Platz vor Spielbeginn ausreichend zu besprengen. Nach dem Spiel ist der Platz vollständig, d.h. bis zum Platzrand abzuziehen und die Linien zu kehren. Die dafür benötigte Zeit zählt zur Spielzeit!
Beschädigungen
Jeder Spieler hat die Pflicht, die Tennisanlage und die Geräte mit Sorgfalt zu behandeln sowie die Plätze und das Clubheim sauber zu halten.
Für mutwillige Beschädigungen haftet jedes Mitglied selbst, für Kinder haften deren Eltern. Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
Unfälle
Für Unfälle auf der Anlage haftet der Tennisverein nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und nur für seine Mitglieder.
Anweisungen
Den Anweisungen des Platzwartes, technischen Leiters und der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen
Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. Zuwiderhandlungen sowie grobe fahrläßige Verstöße können mit einer Platzsperre bis zu vier Wochen bzw. mit einer Geldstrafe bis zu DM 50,-- geahndet werden.

Der Vorstand

Titelseite TCS Organisatorisches Heimordnung

Entwurf und Erstellung:
site://star © Reinhard Kranz, Dezember 2000
www.tc-schwindegg.de/spielord.html