Spiel- und Platzordnung
((Stand 16.05.2018)
   
Benutzung der Tennisanlage
Zur Benutzung der Tennisanlage und des Clubheimes sind alle Mitglieder des TC-Schwindegg berechtigt sowie Gäste im Rahmen von Vereinsveranstaltungen oder Gastspieler in Begleitung von Mitgliedern (vgl. Pkt 3.).
 
Spielzeiten/Spielerlaubnis
Die Plätze stehen für den allgemeinen Spielbetrieb von 6 - 22 Uhr zur Verfügung. Einschränkungen können sich durch Mannschaftstraining, Verbandsspiele oder Turniere ergeben, die rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben werden.
Eine Platzvorbelegung ist nicht möglich.
Die reguläre Platzbelegungszeit beträgt 1 Stunde (beim Einzel) bzw. 2 Stunden (beim Doppel bzw. Forderungsspiel), kann aber verlängert werden, wenn keine anderen Mitglieder Bedarf für den Platz anmelden. Forderungsspiele dürfen in jedem Fall zu Ende gespielt werden.
Im anderen Fall ist der Platz innerhalb von 15 Minuten freizugeben.
Kinder und Jugendliche sind angehalten, ihre Spiele bis 17:00 Uhr zu beenden, um die Plätze in den Abendstunden für die berufstätigen Mitglieder verfügbar zu machen.
 
Gastspieler
Jedes Mitglied des TC-Schwindegg ist berechtigt, mit Gastspielern auf der Anlage zu spielen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich und seine Gäste (Vor- und Nachname) vor Spielbeginn in die im Tennisheim ausliegende Gästeliste einzutragen. Bei Nichteintragung wird die doppelte Platznutzungsgebühr erhoben bzw. im Wiederholungsfall nach Absatz 9 der Spiel- und Platzordnung vorgegangen. Je Platz und Stunde wird unabhängig von der Anzahl der Gastspieler eine Platznutzungsgebühr in Höhe von 5,00 € vom gastgebenden Mitglied erhoben. Ab der sechsten Stunde in der laufenden Saison mit dem gleichen Gastspieler erhöht sich diese Gebühr auf 15,00 €. Jugendliche zahlen jeweils die Hälfte.
Die aufgelaufenen Platznutzungsgebühren werden dem gastgebenden Mitglied nach Saisonabschluß in Rechnung gestellt. Dies entfällt, wenn der/die Gastspieler im Laufe der Saison dem Verein beitritt/beitreten.
Jedes Mitglied ist für seine Gäste verantwortlich! Gastspieler sind vereinsseitig nicht versichert (vgl. Pkt. 7).
 
Platzpflege
Nach dem Spiel sind der Platz bis zum Randstein abzuziehen und die Linien zu kehren. Die dafür benötigte Zeit zählt zur Spielzeit!
Bei heißem Wetter bzw. trockenen Plätzen ist der Platz vor Spielbeginn und nach Spielende ausreichend zu besprengen. Bei einem Ausfall der Bewässerungsanlage ist die Bewässerung der Plätze mit dem mobilen Sprenger oder manuell mit der Handbrause durchzuführen.
Wer die Tennisanlage zuletzt verläßt, hat für die ordnungsgemäße Absperrung des Clubheimes (Fenster und Türen) und der Zugänge zur Tennisanlage zu sorgen.
 
Verhalten auf der Tennisanlage
Auf den Plätzen darf nur in tennisgerechter Spielkleidung (Tennisschuhe) gespielt werden.
Die Benutzung des Clubheimes ist in der Heimordnung geregelt, die im Schaukasten am Tennisheim aushängt.
Mitgebrachte Ausrüstung wie Tennisschläger, -taschen oder -schuhe sind wieder mitzunehmen.
Diejenigen Spieler, die die Tennisanlage zuletzt verlassen, haben für die ordnungsgemäße Absperrung des Clubheimes (Fenster und Türen) und der Zugänge zur Tennisanlage Sorge zu tragen.
Zum Abstellen von PKWs sind vorrangig die Parkplätze an der Rimbachstraße zu benutzen. Die Einfahrt zur Tennisanlage ist freizuhalten! Fahrräder sind in die vorhandenen Ständer einzustellen.
 
Park- und Stellplätze
Zum Abstellen von Fahrzeugen sind vorrangig die Parkplätze am Weg zum Sportplatz und an der Rimbachstraße zu benutzen. Die Einfahrt zur Tennisanlage ist freizuhalten! Fahrräder sind in die vorhandenen Ständer einzustellen.
 
Beschädigungen
Jeder Spieler hat die Pflicht, die Tennisanlage und die Geräte (Abziehnetze, Linienbesen) mit Sorgfalt zu behandeln sowie die Plätze und das Clubheim sauber zu halten. Für mutwillige Beschädigungen haftet jedes Mitglied selbst, für Kinder haften deren Eltern. Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich dem Platzwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
 
Unfälle
Für Unfälle auf der Anlage haftet der Tennisverein nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und nur für seine Mitglieder.
 
Anweisungen
Den Anweisungen des Platzwartes, technischen Leiters und der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
 
Zuwiderhandlungen
Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. Zuwiderhandlungen sowie grob fahrlässige Verstöße können mit einer Platzsperre bis zu vier Wochen bzw. mit einer Geldstrafe bis zu 25,00 geahndet werden.
 
  Schwindegg, im Mai 2018
Der Vorstand

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