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25.04.2024
Radio Online - Internetradio
Geschrieben von Hans Braunhuber   
27.12.2006
Beitragsinhalt
Radio Online - Internetradio
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Kosten und Gebühren

Noch sind die meisten Radiostationen im Internet kostenlos zu hören - der Betrieb ist es bei weitem nicht! Die Kosten steigen mit jedem Hörer, da die entsprechende Infrastruktur vorgehalten werden muss und das Datenvolumen für jeden Nutzer anfällt. Daher wollen die Radiosender auch in der einen oder anderen Form Geld einnehmen. Natürlich gibt es ein paar schwarze Schafe, die sich das Hören über die Installation von Spyware erkaufen lassen, also ich Programm nur vortäuschen. Aber das ist die Ausnahme. Kostenmodell - Werbung: Häufig finanzieren sich die Internetradios über Werbung, zum Einen über eingeblendete Werbung nach jedem x.ten Musikstück, zum Anderen über Werbeanzeigen, die über die Abspiel-Werkzeuge eingeblendet werden. Zudem werden die abgespielten Titel mit ihren Quellen (CD) eingeblendet, und man kann die CD direkt im Partner-Shop erwerben.

Kostenmodell - Spende: Nicht wenige Sender appellieren an ihre Hörer, sich über eine freiwillige Spende, zum Beispiel über den Bezahldienst PayPal, aber auch über einfache Überweisung zu beteiligen, um das gute Programm aufrechtzuerhalten.

Kostenmodell - Bezahlradio: Wie andere Zugangsmodelle gibt es Internetsender, die den Hörern ihr Programm gegen Entgelt, also feste monatliche Beiträge vermitteln. Eine Art Abonnement also, überwiegend verbunden mit Werbefreiheit und mit weiteren Diensten wie Programm nach Wunsch oder „Clubangeboten", das dem Nutzer mit besonderen Zugangberechtigungen vermittelt wird.

Kostenmodell - Planwirtschaft: Von diesem Modell profitieren die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland: Ab 1.1.2007 ist für das Bereithalten von technischen Geräten, mit denen (theoretisch) auch Internetradio gehört werden kann, also PC und Handy, eine Rundfunkgebühr (zur Zeit 5,52 € / Monat) an die GEZ abzuführen. Diese fällt nicht an, wenn für mindestens ein Hörfunkgerät im Haushalt oder Betrieb bereits eine Hörfunkgebühr entrichtet wird. Es trifft also in erster Linie Betriebe und Selbständige, die für ihre Tätigkeit auf Rechner angewiesen sind. Auch der IIVS darf sinnigerweise dann für seine Mail- und Internetserver, die im zugangsgeschützten Rechenzentrum stehen, Gebühren bezahlen.

Neben diesen direkten Kosten oder Nichtkosten ist auf alle Fälle zu beachten, welche Zeiten oder Volumen für den Internetzugang verlangt werden: Ist ihr Internetzugang nach Minuten abgerechnet, zahlen sie die Verbindungsgebühr für die Dauer der Nutzung, bei Volumenabrechnung für das übertragene Datenvolumen. Zu Empfehlen ist umfangreiche Internetradionutzung daher nur für Flatrate-Nutzer!




Letzte Aktualisierung ( 15.06.2008 )
 
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