Versicherungen
Die
zweite Gruppe von Gesellschaften, die an dem Leid der Opfer noch mit verdienen
sind die Versicherungen. Ja die sind die schärfsten Gauner. Da machen
alle Vereine nicht halb so viel Mist, wie nur eine Versicherung Alleine.
Von was rede ich da
eigentlich ?
1.
Verschleppung der Zahlung
Es werden Untersuchungen
um Jahre verschoben, damit man Gelder an den Zinsen gewinnt. Damit muß
man keinerlei Anzahlungen und Ähnliches leisten.
2.
Gutachterlawine
Sie werden von dem
ersten Gutachter aus ihrer Nähe untersucht und dann werden diese Unterlagen
mehr oder weniger in Abständen von Monaten unterschiedlichen weiteren
Gutachtern gegeben. Es handelt sich um Gutachter, die immer wieder Aufträge
von den Versicherungen bekommen und damit den Versicherungen freundlicher
gestimmt sind als Resultat ergibt sich ein immer günstigerer niedriger
Wert.
Im schlechtesten
Fall sagt der erste, daß sie total kaputt sind und der letzte schreibt
sie schon völlig gesund.
3.
Einschüchterung
Da die ganzen Summen
nicht zu einem Teil gezahlt werden und dann die Opfer selbst vorher immer
in die Tasche greifen müssen, ergibt sich da eine große Geldsumme.
Dem entsprechend hoch sind auch die Gerichts- und Anwaltskosten, die auf
einen zukommen. Mit diesem Druckmittel macht man sie weich. Sie lenken
schneller ein.
4.
Abfindungserklärung
Am Ende müssen
sie immer eine Abfindungserklärung unterschreiben.
Damit sind alle ihre
Ansprüche erledigt. Sie sind damit gefesselt.
5.
Höhe der Auszahlung
Die Versicherungen
drücken sie der Art, daß immer Werte von 20 - 50% der Summe
angeboten werden. Wer mehr will, muß so quasi den Rechtsweg einschlagen
( Vorsicht es geht um die gesamte Summe !! ).
6.
Zusagen
Zusagen am Telefon
und Persönlich hat man nie gemacht. Kurzum es wird ihnen beim unterzeichnen
das Blaue vom Himmel versprochen und im Schadensfall standen diese Sachen
nie im Vertrag. Dabei hat man ja die Erklärung mehr als notwendig.
7.
Tod
Stirbt das Opfer
vor der Untersuchung der Invalidität, muß die Versicherung nichts
in Sachen Invalidität bezahlen. Eventuell nur geringere Todesfallgelder.
8.
Zinsen 2
Drei Monate nach
der letzten Untersuchung oder schon in der Abfindung enthalten sind dann
eventuelle Zinsen zu zahlen.
9.
Falle Vergleich
Vor Gericht werden
Gutachten und Gegengutachten aufgefahren und das Gericht muß einem
Arzt glauben schenken. Verliert die Versicherung in der 1.Instanz, werden
weiter Instanzen durchgegangen. Das Opfer bekommt keine Zahlungen und die
Klagesumme steigt. Oft gehen da den Opfern zurecht die Mittel aus und sie
einigen sich in einem Vergleich. Dabei muß das Opfer auch noch die
Hälfte der Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachter tragen.
Es
folgen nun grausame Erlebnisse mit meiner Unfallversicherung.
Diese
zeigen genau die oben beschriebenen unmoralischen Vorgehensweisen der Versicherungen,
wenn es um das Thema Schadensregulierung bei Opfern geht.
Victoria
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