Versicherungen 

Die zweite Gruppe von Gesellschaften, die an dem Leid der Opfer noch mit verdienen sind die Versicherungen. Ja die sind die schärfsten Gauner. Da machen alle Vereine nicht halb so viel Mist, wie nur eine Versicherung Alleine. 

Von was rede ich da eigentlich ?

1. Verschleppung der Zahlung
Es werden Untersuchungen um Jahre verschoben, damit man Gelder an den Zinsen gewinnt. Damit muß man keinerlei Anzahlungen und Ähnliches leisten. 

2. Gutachterlawine
Sie werden von dem ersten Gutachter aus ihrer Nähe untersucht und dann werden diese Unterlagen mehr oder weniger in Abständen von Monaten unterschiedlichen weiteren Gutachtern gegeben. Es handelt sich um Gutachter, die immer wieder Aufträge von den Versicherungen bekommen und damit den Versicherungen freundlicher gestimmt sind als Resultat ergibt sich ein immer günstigerer niedriger Wert. 
Im schlechtesten Fall sagt der erste, daß sie total kaputt sind und der letzte schreibt sie schon völlig gesund. 

3. Einschüchterung
Da die ganzen Summen nicht zu einem Teil gezahlt werden und dann die Opfer selbst vorher immer in die Tasche greifen müssen, ergibt sich da eine große Geldsumme. Dem entsprechend hoch sind auch die Gerichts- und Anwaltskosten, die auf einen zukommen. Mit diesem Druckmittel macht man sie weich. Sie lenken schneller ein.

4. Abfindungserklärung
Am Ende müssen sie immer eine Abfindungserklärung unterschreiben. 
Damit sind alle ihre Ansprüche erledigt. Sie sind damit gefesselt.

5. Höhe der Auszahlung
Die Versicherungen drücken sie der Art, daß immer Werte von 20 - 50% der Summe angeboten werden. Wer mehr will, muß so quasi den Rechtsweg einschlagen ( Vorsicht es geht um die gesamte Summe !! ).

6. Zusagen
Zusagen am Telefon und Persönlich hat man nie gemacht. Kurzum es wird ihnen beim unterzeichnen das Blaue vom Himmel versprochen und im Schadensfall standen diese Sachen nie im Vertrag. Dabei hat man ja die Erklärung mehr als notwendig.

7. Tod
Stirbt das Opfer vor der Untersuchung der Invalidität, muß die Versicherung nichts in Sachen Invalidität bezahlen. Eventuell nur geringere Todesfallgelder.

8. Zinsen 2
Drei Monate nach der letzten Untersuchung oder schon in der Abfindung enthalten sind dann eventuelle Zinsen zu zahlen. 

9. Falle Vergleich
Vor Gericht werden Gutachten und Gegengutachten aufgefahren und das Gericht muß einem Arzt glauben schenken. Verliert die Versicherung in der 1.Instanz, werden weiter Instanzen durchgegangen. Das Opfer bekommt keine Zahlungen und die Klagesumme steigt. Oft gehen da den Opfern zurecht die Mittel aus und sie einigen sich in einem Vergleich. Dabei muß das Opfer auch noch die Hälfte der Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachter tragen.

Es folgen nun grausame Erlebnisse mit meiner Unfallversicherung.
Diese zeigen genau die oben beschriebenen unmoralischen Vorgehensweisen der Versicherungen, wenn es um das Thema Schadensregulierung bei Opfern geht.

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