Schützengesellschaft Steeg 1886 e.V. Steeger Schützen             Schützenheim:    Steeg 13    84428 Buchbach             Anschrift:             Franz Schmid, 1. Schützenmeister    Gumpolding 2a    84428 Buchbach          SG Steeg 1886 [ Zurück ] Chronik 1886: Gründung der Schützengesellschaft Steeg 135 Jahre 1886 2021 Copyright by SG Steeg 1886 e.V.      ©   2012  -   All Rights Reserved Im Jahre 1908 wurde dann folgender Vorstand wurde neu gewählt: Vorstand, Waxenberger Sebastian, (Homer Wast, Zimmerer v. Hagmehring), 1. Schützenmeister, Wimmer Martin, (Limonadenfabrik in Langenloh),  2. Schützenmeister, Huber Andreas, Schriftführer, Lehmeier Ludwig, Kassier, Koller Mathias.  Herbergsvater war dann Josef Wagner, der dem Waldinger Jos. das Anwesen abkaufte und das Wirtshaus in den damaligen Stadel (jetzt  Schützenherberge), den er umgebaut hatte, verlegte.  1908: Einzug in die neue Schützenherberge Der neue Herbergswirt ]osef und Therese Wagner hat dem bisherigen, ]osef Waldinger, das Anwesen abgekauft und den damaligen Stadl in ein Wirtshaus mit Sommersalettl und Kegelbahn umgebaut, in das die Schützen am Vortag des Blasitages 1908, feierlich mit Musik einzogen und der Blasiball abgehalten wurde. Beim Ball waren die Schützen aus Buchbach, Schwindegg, Sterneck und Grüntegernbach anwesend. Das Bier stammte von der damaligen Brauerei Mirtlsberger aus Buchbach (jetzt Schaucher). Der Einzug und die Eröffnung war für die Bevölkerung ein einmaliges Erlebnis und der Andrang war so groß, daß der vorhandene Platz nicht ausreichte, um die Gäste aufzunehmen. 1909: Erlaß der ersten Statuten der Zimmerstutzen Schützen-Gesellschaft Steeg  Aus dem Jahre 1909 liegen die ersten Beschlüsse der Gesellschaft, die sich seinerzeit noch Zimmerstutzen-Schützengesellschaft Steeg nannte, in  Form von Statuten vor, wobei ersichtlich wird, daß schon damals versucht wurde, wie auch heute, den Verein in festgelegten, geordneten Bahnen  zu führen. § 1    Zweck der Gesellschaft ist das Schießen mit Zimmerstutzen und geselliger Unterhaltung.  § 2    Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder sind jene, welche sich bei den Schießen  beteiligen und zum Unterschied der außerordentlichen den Namen Schützen führen; letztere sind Ehrenmitglieder.  § 3    Mitglied kann jedes unbescholtene, männliche Geschlecht, welches das 18. Lebensjahr erreicht hat, werden.  § 4    Die Aufnahmegebühr beträgt 50 Pfennig und ist beim erstmaligen Schießen samt weiterer Kosten zu decken.  § 5    Der Austritt ist schriftlich zum erklären, und außerdem ist der Austretende verpflichtet, noch den für das laufende Jahr treffenden Vortel nebst  den übrigen statutmäßigen Gebühren zu entrichten.  § 6    Als Schußtage des Vortlschießens ist der Dienstag jeder Woche festgesetzt, auch wenn er auf einen Feiertag fällt. Anfang 1/2 7 Uhr abends.  § 7    Jeder Schütze, der sich beim Schießen beteiligen will, muß sich spätestens um 1/2 9 Uhr im Schießlokal befinden; geschossen wird im  Gastzimmer, von den Gästen mit einer Schutzwand abgeschirmten Raum. Schußlinienlänge beträgt 9 Meter, jeder Schuß muß frei (d. h. in  einem 35 cm breiten Zwischenraum vom Stand) und vollständig angezogen gemacht werden. Kein Schütze darf den Stand eher verlassen,  bis der Schuß durch den Zillerer aufgezeigt ist, und kein Schütze hat zur Scheibe Zutritt.  § 8    Jedes Mitglied hat alljährlich einen Vortl zu geben, bestens in einem verpackten Wertgegenstand, deren Gesamtwert ca. 2 Mark beträgt, hier  sind Fahnentücher und Geldpreise ausgeschlossen, jeder Schütze kann nach Belieben eine Ehrenscheibe geben, die von niemandem  entfernt werden darf. § 9    Bei jedem Vortlschießen wird auf Glück geschossen, und es sind jedem Schützen auf Glück 10 Schüsse gestattet, ein Schuß auf die  Ehrenscheibe.  § 10  Jeder Schütze kann jährlich nur ein Bestes auf dem Glück gewinnen, Ehrenscheibe frei. Die Einlage für jedes Vortlschießen ist frei, werden  nur bis zu 30 Kreise bezahlt, der Kreis 1 Pfennig zur Kasse, Munition 5 Pfennig.  § 11  Der Schriftführer hat bei jedem Vortlschießen einen aktiven Verdienst von 20 Pfennig, Listen, Papier, Tinte und sonstiges Material sind auf  Rechnung zu verlangen, außerdem ist er verpflichtet, die gesamte Buchführung zu leisten.   § 12  Der Bestgewinner hat dem Zillerer für Vortl, Ehrenscheibe und sonstigen Gewinn, je 20 Pfennig zu verabreichen. Der Zillerer ist alleinig für die  Aufzeichnung jeder Glück- und Ehrenscheibe verantwortlich. Schüsse sind durchzustreichen und in eine Schachtel zu stellen, er darf keinen  Schützen unangezogen schießen lassen. Vortl, Ehrenscheibe und Schußkarte sind zu überreichen. Bei jedem Vortlschießen hat er für seinen  aktiven Dienst 20 Pfennig zu erhalten.  § 13  Punktschießen wird das Schützenmeisteramt entscheiden, es ist gegen diese Entscheidung keine Reklamation statthaft; wenn, dann ist sie  nur durch den Vorstand geltend zu machen. Werden Schüsse verschiedener Schützen als gleich anerkannt, so haben diese um das Beste zu  rittern. Ritterschußscheiben werden vom Vorstand entfernt, wenn nicht anwesend, dann vom Zillerer, demselben aber das nächstemal  abzuliefern. Das Aufstellen der Ehrenscheibe kann jeder Schütze verlangen, nachdem er die Hälfte seiner Glückschüsse gemacht hat.  § 14  Jedes Mitglied, das sich beim Vortlschießen nicht durch Schießen beteiligt, muß 15 Pfennig Strafgeld entrichten.  § 15  Außerordentliches Schießen oder Unterhaltungen können nur durch Generalversammlungen beschlossen werden. Die Versammlungen leitet  der Vorstand und bei dessen Abwesenheit der Schützenmeister, außerdem, dann verschoben.  § 16  Bei dem Schießen hat jeder Schütze auf die Gewehre obacht zu geben. Dieselben so zu halten, daß der Lauf niemals gegen den  benachbarten Schützen zeigt, außerdem dürfen sich nicht mehrere Schützen am Stand befinden, als dieselben, welche Schießen und die  Gewehre laden. § 17  Die Gesellschaft kann nicht aufgelöst werden, wenn sie mindestens noch aus 6 Mitgliedern besteht; falls selbiges geschehen sollte, wird  sämtliches Inventar bei einem vorgeschlagenen Gemeindeberechtigten Manne aufbewahrt, bis zum Wiederanfang, die Kosten müssen  gedeckt werden. Erneuert, den 15. September 1909  (Gründung bis 1910) Bis zum Jahre 1909 liegen leider keine genauen Aufzeichnungen vor, bzw. sind diese abhanden gekommen. So stützt sich die Chronik für die Zeit  von der Gründung bis zum Jahre 1909 auf die Überlieferungen und vor allem auf die Erzählungen der allseits bekannten und beliebten  Schützenbrüder Xaver Engl (Grassl Xaverl) und Albert (Bertl) Lantenhammer.  Von diesen beiden war zu erfahren, da den Gründungsgedanken Johann Rinberger (Vorfahre des jetzigen Schacht! in Steeg) hatte, der des  öfteren bei seinem Schwager (Autowerkstätte Angermeier) in Dorfen, beim dortigen Schtzenverein war. Dies beeindruckte ihn so sehr, da er dies  in Steeg ins Gepräch brachte, worauf sich mehrere mit dem Gedanken einer Vereinsgründung beschäftigten.  So fand schließlich am 29. 6. 1886 (Peterstag die Gründungsversammlung beim damaligen Waldingerwirt (oberer GrassI, jetzt Attenhauser) in  Steeg, statt. Es wurde beschlossen, dass im Herbst mit dem Schießen begonnen werden soll. Am Kirchweihsamstag fand die zweite  Versammlung mit der Wahl der ersten Vorstandschaft statt. Die erste Vorstandschaft bestand aus dem Vorstand, Hans Rinberger (Schachtl), 1.  Schützenmeister, Jakob Zirnbauer (Bader Jok), 2. Schützenmeister, Josef Maier (Loher Sepp), Kassier, Georg Engl (Grassl), Schriftführer,  Lehmeier Ludwig (Wagner), Zillerer, Adam Waxenberger (jetzt Windstoßer).  14 Tage nachher war der erste Schießabend. Um schießen zu können, kaufte der Herbergsvater Josef Waldinger den ersten Zimmerstutzen. Bei  den Schießabenden soll immer großer Andrang geherrscht haben. Bereits kurz darauf wurde begonnen, Preise und Vortl, sowie Ehrenscheiben  auszuschießen. Ab 1887 wurden auch Veranstaltungen wie der Blasiball am 3. Februar, der Schützenball im Mai und die Christbaumversteigerung am 8.  Dezember abgehalten. An diesen Tagen werden bis auf den Schützenball, der mit dem Blasiball verbunden wurde, auch heute noch diese  Veranstaltungen traditionsgemäß abgehalten.  Der Zillerer war damals der Mann, der nach jedem Schuß des Schützen anzeigte, welcher Ring getroffen war. Es wurden damals schon wertvolle  Preise der Vortl und auch Ehrenscheiben ausgeschossen. Es haben sich nicht nur Schützen aus Steeg bei den Schießabenden eingefunden,  sondern auch Bürger von Buchbach und Umgebung.  Bis 1895 ist nicht festgehalten. Es ist nur bekannt, daß die Schützengesellschaft bald Veranstaltungen abgehalten hat, so war 1887 die erste  Christbaumversteigerung (8. Dezember), ein Schützenball im Mai und der Blasiball am 3. Februar. Das erste Protokollbuch beginnt erst 1909. Also  halfen für diese Zeit die Aufzeichnungen vom Engl (Grassl) Xaver weiter.  Von 1895 und 1899 wurde, da Vorstand Hans Rinberger verstorben war,  kein Vorstand gewählt. Bereits 1910 wurden die ersten Stimmen laut, sich eine Fahne anzuschaffen, worauf folgender Beschluß gefaßt wurde: Für die Schützengesellschaft Steeg soll eine Fahne angeschafft werden, als Sinnbild und zum Zweck der verablebenden Schützen  zur Ehrenanweisung beim Begräbnis, sowie für solche Wohltäter, welche einen besonderen Beitrag geleistet haben, nach  Bestimmung zur Gründung der Fahne, sowie für kirchliche Festtage und der Ortschaft als Feuerschutzpatron geltend.  Saalschlacht Obwohl die Steeger in schöner Eintracht ihre Fahnenweihe vorbereiteten, kam es am Sebastianitag 1910 bei einem Freund-  schaftsschießen mit den Felizenzeller Schützen wegen einer fehlenden Teilermaschine - weshalb die Blattl mit dem Auge  ausgewertet werden mußten - zur legendären Saalschlacht, bei der annähernd das gesamte Mobiliar zerschlagen wurde. Bis zum  Heimgang war allerdings die alte Freundschaft wieder hergestellt. 1910: Beschluss für Fahnenweihe und Saalschlacht “Wenn ich weiß, woher ich komme,  dann weiß ich auch wohin ich will”!! “Wer seine Vergangenheit nicht kennt,                 hat keine Zukunft”! (im Original vorhanden)